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Ablesungen und Wartungen...

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Ablesungen und Wartungen...

susafi

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Man möge sich doch zw. 9-11 Uhr bereithalten oder den Schlüssel dem Nachbarn geben... es können auch kostenpflichtige Einzeltermine vereinbart werden... hmm schon klar... Dürfen die das? Die können mir doch nicht vorschreiben von meinem Arbeitsplatz wegzubleiben oder einen Urlaubstag dafür zu beanspruchen. Das kann doch gar nicht rechtens sein oder?


knuddel-maus

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Antwort auf Beitrag von susafi

Rechtens ist das , wenn der Termin frühzeitig bekanntgegeben wird. War bei unserer alten Wohnung auch so.


wir6

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Antwort auf Beitrag von susafi

ja, bei frühzeitiger Bekanntgebung können sie dir einen Termin "vorschreiben", aber kostenpflichtige Einzeltermine kommt mir komisch vor


susafi

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Antwort auf Beitrag von wir6

Was ist denn frühzeitig? Hängt seit gestern für nächste Woche Donnerstag. Meine Arbeitszeit kann ich nicht ändern und möchte ich auch nicht. Warum soll ich jetzt dafür bezahlen?


knuddel-maus

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Antwort auf Beitrag von susafi

Das sind 10 Tage, bei uns war das immer so eine Woche, und dann aber immer so eine 4-5 Stunden Spanne. Ruf doch mal an. Meist gibt es einen Ersatztermin. Gibt es denn keine Nachbarin oder einen Nachbarn??? Bist ja sicher nicht die einzige mit dem Problem , oder??


Ivy Schmidt

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Antwort auf Beitrag von susafi

Wenn kein Termin zustande kommt, wird ein Durchschnittswert für den Verbrauch angenommen, der dann nicht unbedingt zu deinen Gunsten ausfällt. So hat es zumindest meine ehemalige Vermieterin gehandhabt.


desire

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Antwort auf Beitrag von susafi

natürlich ist es das sie dürfen sogar wenn der Zugang zur Wohnung nicht geklärt ist, einen kostenpflichtigen ERsatztermin ausgeben.....kostet dir ca. 60 Euro. Ich würde da sein.


Tweety2014

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Antwort auf Beitrag von desire

Dann gib den Schlüssel jemanden der dann aufmacht.


desire

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Antwort auf Beitrag von desire

und sei froh dass es nur von 9 bis 11 gefordert ist....bei meiner Bekannten unlängst (die übrigens zahlen durfte) war es von 13 bis 18 Uhr.


Tweety2014

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Antwort auf Beitrag von desire

Das stimmt meist sind die zeitspannen größer


desire

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Antwort auf Beitrag von Tweety2014

ja weil die Leute die da ablesen kommen schlicht einfach nicht wissen wielange sie wo brauchen.


Tweety2014

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Antwort auf Beitrag von susafi

Hier kommen sie dann später nichmal wenn zettel dran ist aber wer 2 mal nicht da war muss beim 3 mal bezahlen find ich ok so.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von susafi

Das ist rechtens Auch mit kostenpflichtigen ersatzterminen, da er wegen Dir extra anfahren muss. Klar dann auf Deine Kosten.


FelixNoah2013

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Ein kostenloser Ersatztermin steht dir immer zu, vorausgesetzt du sagst den ersten rechtzeitig ab. Und selbst wenn du ihn schuldhaft versäumst musst in erster Linie nicht du den Ableser bezahlen sondern dein Vermieter. Der kann es dann von dir zurückverlangen! Also wenn du an dem Tag nicht kannst, ruf an und vereinbare einen neuen Termin.


Famale

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Antwort auf Beitrag von FelixNoah2013

Ich würde auf jeden Fall mal anrufen und nachfragen, ich musste auch mal `nen Ersatztermin ausmachen, der war bei uns kostenlos...


Mäxie452

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Antwort auf Beitrag von susafi

Hallo Ich würde da anrufen und sagen, dass du arbeiten musst. Vielleicht bieten sie gleich einen (kostenfreien) Ersatztermin an z.B. wenn der Mitarbeiter eine andere Route fährt. Ansonsten glaube ich schon, dass er das Geld verlangen darf. Liebe Grüße Mäxie