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450 eur job wie viele stunden arbeitet ihr

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450 eur job wie viele stunden arbeitet ihr

babyblümchen

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450 eur jobber wie viele stunden die woche arbeitet ihr (als was?) wie sieht es mit sonderzahlungen aus wie viel urlaub habt ihr bzw wie wird sowas überhaupt gerechnet??? meist arbeitet man ja keinen vollen tag und wenn man einen tag urlaub nimmt sinds ja ggf. nur 4 stunden


Jennybalou

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Antwort auf Beitrag von babyblümchen

Hallo! Urlaub hat man als 450 Euro jobber nicht wirklich. Zwar kann man "frei machen", aber die Zeit wird dann nicht bezahlt. Nimmt man 4 Stunden frei, zählen diese Stunden halt nicht für den Lohn. Verstehst Du wie ich meine? Sonderzahlungen gibt es auch nicht. LG, Jenny


babyblümchen

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Antwort auf Beitrag von Jennybalou

achso, sprich wenn man in den urlaub fahren möchte, nimmt man sich praktisch unbezahlten Urlaub. Sonderzahlungen hatte ich hier gelesen, dass welche Weihnachtsgeld zB bekommen (sicher sehr selten dann)


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Jennybalou

ein 450 Euro Job ist ein ganz normaler Teilzeitjob mit allen Ansprüchen ausser du verzichtest freiwillig


Mandy4

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Antwort auf Beitrag von Pamo

ich bekomme nachtzuschlag und feiertagszuschlag (wenn ich an Feiertagen auch arbeite) Stundenzahl in der Woche ist vertraglich geregelt...hier mindestens 5 h die Woche im Monat dann so 50-55h .urlaub stehen bei mir 14 Tage im Vertrag und durchaus wurden auch schon 1 oder 2 ausgezahlt...genommen habe ich noch keinen...Weihnachtsgeld gibt's hier auch ,aber erst wenn man 1 Jahr dabei ist....


Mandy4

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

Und für Juni bin ich nur 6 Tage (die ersten 3 Samstage und Sonntage) eingeteilt(je 8,5h) den Rest des Monats habe ich frei....1 Seminar Tag ist noch dazwischen....mhhhhh ob das auch zur Arbeitszeit gehört weiß ich grad gar nicht ...


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

Klar gehört das zur Arbeitszeit, ausser du willst deine Zeit mildtätig stiften.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Jennybalou

Auch Minijobber haben Urlaubsansprüche...


Pamo

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Antwort auf Beitrag von babyblümchen

Ja, aber wenn du 4h Urlaub nimmst, dann hast du ja einen ganzen Tag frei. Urlaub sollte dem gesetzlichen Minimum von 4 Wochen entsprechen. Sonderzahlungen kriegst du genau wie die anderen Angestellten anteilig, ausser du unterschreibst einen Vertrag der dies ausschliesst (bspw. "Bezahlt wird nur die geleistete Arbeitsstunde")


Sunnytäterin

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Hallo! Ich arbeite im Einzelhandel und habe einen Stundenlohn von 9,50€. 6 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr. Sonderzahlungen wie Urlaubs-oder Weihnachtsgeld gibt es nicht. LG Sandra


Hörbe

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Antwort auf Beitrag von babyblümchen

Das ist nicht richtig. Rechtlich gesehen hat man die gleichen Ansprüche wie eine Vollzeitkraft. Es wird nur oft ausgenutzt und so hingestellt, als gäbe es dieses Recht nicht. Ich arbeite auch als geringfügig Beschäftigte und habe auch 4 Wochen Urlaub. Dieser wird dann auch weiterbezahlt. Arbeitest Du zum Beispiel Mo, Mi und Fr jeweils 4 Stunden, dann hast Du folgenden Urlaub: 4 Wochen x 3 Tage= 12 Tage Arbeitest Du immer an unterschiedlichen Tagen, dann muss ein Durchschnitt ausgerechnet werden. Wenn Du krank bist, kannst Du Dir ein Attest holen und der Tag muss auch bezahlt werden. Beispiel: Du arbeitest immer 4 Stunden und bist 1 Tag krank, dann bekommst Du die 4 Stunden mitbezahlt. LG Hörbe


Hörbe

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Antwort auf Beitrag von Hörbe

Mit "das ist nicht richtig", meinte ich die Antwort von jennybalou über den Urlaub. LG Hörbe


Morle 79

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Antwort auf Beitrag von Hörbe

Hier wurden/werden Kranktage nich bezahlt.. >;-O


Pamo

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Antwort auf Beitrag von babyblümchen

Lies die Details auf der Website der Minijobzentrale nach: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_400_euro_minijob/node.html


Morle 79

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Nur um das festzuhalten.. 450 €-Jobs sind die steuerpflichtigen, nich wahr..?! Hatte bis vor gut anderthalb Jahren nen Mini-Job im Verkauf.. bekam ganze 360 € raus (yeah)..Urlaub war natürlich unbezahlt... "Sonderzahlungen" gab´s in Form von Einkaufsgutscheinen.. mal 50 €, mal 80 €.. Das aber eher als "Dankeschön" für Inventurarbeiten.. so 2,3 Male im Jahr ca. .. *grübl*.... Jo..


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Morle 79

Nein, das sind die nicht sozialversicherungspflichtigen Jobs: Alle Jobs von 1-450 Euro pro Monat.


Sunnytäterin

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Antwort auf Beitrag von Morle 79

Seit Januar diesen Jahres darf man 450€ steuerfrei verdienen. LG Sandra


Morle 79

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Antwort auf Beitrag von Sunnytäterin

Kommando zurück, ich mein doch sozialversicherungspflichtige.. keine Ahnung, warum ich die beiden Begriffe manchmal durcheinander hau..*grins*.. aber dass man die mittlerweile steuerfrei "haben" kann, wusst ich auch noch nich, dank dir.. ;-P


Morle 79

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Hä..? Ich dachte, alles ab 400 aufwärts wär sozialversicherungspflichtig..?!


MeinSternchen

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Antwort auf Beitrag von Morle 79

Hallo ! - Stationshilfe im Altenheim - max.12 h die Woche - bekomme ca.390 Euro raus , mehr Stunden gibt es nicht , obwohl mehr Arbeit da ist - habe 18 Tage Urlaub im Jahr - Sonderzahlungen gibt es nicht - muss direkt am 1. Tag eine Krankschreibung schicken , habe also die gleichen Pflichten wie andere ,aber leider nicht die gleichen Rechte und Vergünstigungen ! Mein Fazit : wechsele demnächst ,nie mehr einen Mini - Job !!! Lg Heike !


Pamo

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Antwort auf Beitrag von MeinSternchen

Steht das in deinem Vertrag drin oder *sagt* man dir das einfach? Wenn es nicht im Vertrag steht und von dir unterschrieben wurde, würde ich jetzt mal schriftlich meine Sonderzahlungen und meinen Urlaub einfordern. Sonst kann das nie etwas werden.


susafi

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Antwort auf Beitrag von babyblümchen

Nur mal so als Info... es gibt auch für Minijobber das Recht auf bezahlten Urlaub und Lohnfortsetzung im Krankheitsfall... auch wenn die AG gerne nur das bezahlen was man leistet... es werden die Stunden dann genommen die man in der Zeit geleistet hätte...


susafi

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Antwort auf Beitrag von babyblümchen

Urlaub wird gerechnet pro Tage die du arbeitest... arbeitest du z.B. an 3 Tagen in der Woche (egal wieviele Stunden) dann hast du das Recht auf 3x4 Urlaubstage... sprich 12 Tage pro Kalenderjahr... 1 Wochentage=4 Urlaubstage...


Bambie

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Antwort auf Beitrag von babyblümchen

Zweimal pro Woche für 3 1/4h, sechs Wochen Urlaub (also zwölf Tage). Überstunden werden in Freizeit umgewandelt. Bei Krankheit bekomm ich Lohnfortzahlung, wie eine Vollzeitkraft. Meine Chefin gibt mir auch frei, wenn mein Kind krank ist und das bei voller Bezahlung. Sie ist da sehr korrekt, kenne aber andere Fälle, die von Urlaub, Bezahlung bei Krankheit etc. nur träumen können. :(