babyblümchen
450 eur jobber wie viele stunden die woche arbeitet ihr (als was?) wie sieht es mit sonderzahlungen aus wie viel urlaub habt ihr bzw wie wird sowas überhaupt gerechnet??? meist arbeitet man ja keinen vollen tag und wenn man einen tag urlaub nimmt sinds ja ggf. nur 4 stunden
Hallo! Urlaub hat man als 450 Euro jobber nicht wirklich. Zwar kann man "frei machen", aber die Zeit wird dann nicht bezahlt. Nimmt man 4 Stunden frei, zählen diese Stunden halt nicht für den Lohn. Verstehst Du wie ich meine? Sonderzahlungen gibt es auch nicht. LG, Jenny
achso, sprich wenn man in den urlaub fahren möchte, nimmt man sich praktisch unbezahlten Urlaub. Sonderzahlungen hatte ich hier gelesen, dass welche Weihnachtsgeld zB bekommen (sicher sehr selten dann)
ein 450 Euro Job ist ein ganz normaler Teilzeitjob mit allen Ansprüchen ausser du verzichtest freiwillig
ich bekomme nachtzuschlag und feiertagszuschlag (wenn ich an Feiertagen auch arbeite) Stundenzahl in der Woche ist vertraglich geregelt...hier mindestens 5 h die Woche im Monat dann so 50-55h .urlaub stehen bei mir 14 Tage im Vertrag und durchaus wurden auch schon 1 oder 2 ausgezahlt...genommen habe ich noch keinen...Weihnachtsgeld gibt's hier auch ,aber erst wenn man 1 Jahr dabei ist....
Und für Juni bin ich nur 6 Tage (die ersten 3 Samstage und Sonntage) eingeteilt(je 8,5h) den Rest des Monats habe ich frei....1 Seminar Tag ist noch dazwischen....mhhhhh ob das auch zur Arbeitszeit gehört weiß ich grad gar nicht ...
Klar gehört das zur Arbeitszeit, ausser du willst deine Zeit mildtätig stiften.
Auch Minijobber haben Urlaubsansprüche...
Ja, aber wenn du 4h Urlaub nimmst, dann hast du ja einen ganzen Tag frei.
Urlaub sollte dem gesetzlichen Minimum von 4 Wochen entsprechen.
Sonderzahlungen kriegst du genau wie die anderen Angestellten anteilig, ausser du unterschreibst einen Vertrag der dies ausschliesst (bspw. "Bezahlt wird nur die geleistete Arbeitsstunde")
Hallo! Ich arbeite im Einzelhandel und habe einen Stundenlohn von 9,50€. 6 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr. Sonderzahlungen wie Urlaubs-oder Weihnachtsgeld gibt es nicht. LG Sandra
Das ist nicht richtig. Rechtlich gesehen hat man die gleichen Ansprüche wie eine Vollzeitkraft. Es wird nur oft ausgenutzt und so hingestellt, als gäbe es dieses Recht nicht. Ich arbeite auch als geringfügig Beschäftigte und habe auch 4 Wochen Urlaub. Dieser wird dann auch weiterbezahlt. Arbeitest Du zum Beispiel Mo, Mi und Fr jeweils 4 Stunden, dann hast Du folgenden Urlaub: 4 Wochen x 3 Tage= 12 Tage Arbeitest Du immer an unterschiedlichen Tagen, dann muss ein Durchschnitt ausgerechnet werden. Wenn Du krank bist, kannst Du Dir ein Attest holen und der Tag muss auch bezahlt werden. Beispiel: Du arbeitest immer 4 Stunden und bist 1 Tag krank, dann bekommst Du die 4 Stunden mitbezahlt. LG Hörbe
Mit "das ist nicht richtig", meinte ich die Antwort von jennybalou über den Urlaub. LG Hörbe
Hier wurden/werden Kranktage nich bezahlt.. >;-O
Lies die Details auf der Website der Minijobzentrale nach: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_400_euro_minijob/node.html
Nur um das festzuhalten.. 450 €-Jobs sind die steuerpflichtigen, nich wahr..?! Hatte bis vor gut anderthalb Jahren nen Mini-Job im Verkauf.. bekam ganze 360 € raus (yeah)..Urlaub war natürlich unbezahlt... "Sonderzahlungen" gab´s in Form von Einkaufsgutscheinen.. mal 50 €, mal 80 €.. Das aber eher als "Dankeschön" für Inventurarbeiten.. so 2,3 Male im Jahr ca. .. *grübl*.... Jo..
Nein, das sind die nicht sozialversicherungspflichtigen Jobs: Alle Jobs von 1-450 Euro pro Monat.
Seit Januar diesen Jahres darf man 450€ steuerfrei verdienen. LG Sandra
Kommando zurück, ich mein doch sozialversicherungspflichtige.. keine Ahnung, warum ich die beiden Begriffe manchmal durcheinander hau..*grins*.. aber dass man die mittlerweile steuerfrei "haben" kann, wusst ich auch noch nich, dank dir.. ;-P
Hä..? Ich dachte, alles ab 400 aufwärts wär sozialversicherungspflichtig..?!
Hallo ! - Stationshilfe im Altenheim - max.12 h die Woche - bekomme ca.390 Euro raus , mehr Stunden gibt es nicht , obwohl mehr Arbeit da ist - habe 18 Tage Urlaub im Jahr - Sonderzahlungen gibt es nicht - muss direkt am 1. Tag eine Krankschreibung schicken , habe also die gleichen Pflichten wie andere ,aber leider nicht die gleichen Rechte und Vergünstigungen ! Mein Fazit : wechsele demnächst ,nie mehr einen Mini - Job !!! Lg Heike !
Steht das in deinem Vertrag drin oder *sagt* man dir das einfach? Wenn es nicht im Vertrag steht und von dir unterschrieben wurde, würde ich jetzt mal schriftlich meine Sonderzahlungen und meinen Urlaub einfordern. Sonst kann das nie etwas werden.
Nur mal so als Info... es gibt auch für Minijobber das Recht auf bezahlten Urlaub und Lohnfortsetzung im Krankheitsfall... auch wenn die AG gerne nur das bezahlen was man leistet... es werden die Stunden dann genommen die man in der Zeit geleistet hätte...
Urlaub wird gerechnet pro Tage die du arbeitest... arbeitest du z.B. an 3 Tagen in der Woche (egal wieviele Stunden) dann hast du das Recht auf 3x4 Urlaubstage... sprich 12 Tage pro Kalenderjahr... 1 Wochentage=4 Urlaubstage...
Zweimal pro Woche für 3 1/4h, sechs Wochen Urlaub (also zwölf Tage). Überstunden werden in Freizeit umgewandelt. Bei Krankheit bekomm ich Lohnfortzahlung, wie eine Vollzeitkraft. Meine Chefin gibt mir auch frei, wenn mein Kind krank ist und das bei voller Bezahlung. Sie ist da sehr korrekt, kenne aber andere Fälle, die von Urlaub, Bezahlung bei Krankheit etc. nur träumen können. :(
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