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400€-Job und krankgeschireben in der Schwangerschaft.... kennt sich wer aus??

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400€-Job und krankgeschireben in der Schwangerschaft.... kennt sich wer aus??

Mitglied inaktiv

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Guten Abend meine Damen! Ich arbeite seit Oktober 2009 auf 400€ in meinem alten Betrieb. Wie ist das eigentlich, wenn ich in dieser Schwangerschaft vom Arzt krankgeschrieben werden? Also wenn das länger als 6 Wochen dauert? Gibt es bei 400€ Jobs eigentlich auch Krankengeld? Mein Mann und ich sind da grad so drauf gekommen und ich meine, es gitb da kein Krankengeld, weils ja nur ein 400€ Job ist, oder? Ich danke Euch schon mal für Eure Antworten!


xHoneySx

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Ich hatte auch einen 400€ Job und hab kein Krankengeld bekommen


pothi

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kommt drauf an was im vertrag steht. ich bekäme lfz. lg


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Antwort auf Beitrag von xHoneySx

und ich wäre für zwei Wochen, oder drei WOchen oder ao ausser Gefecht: Dann bekäme ich meinen Lohn doch ausbezahlt, weil das ja ien "normaler Krankenschein" wäre, oder? Also, nicht länger als 6 Wochen..... Das hat dann nichts damit zu tun, ob ich auf 400€ angestellt bin, gelle?


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Sonja85

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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Im Krankheitsfall muss Jobbern (= bis 400€) – wie allen anderen Arbeitnehmern – das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen lang fortgezahlt werden. Das gilt allerdings erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen lang ununterbrochen besteht. Wenn ein Jobber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, muss er die durch Krankheit ausgefallene Arbeitszeit weder nacharbeiten noch darf der Arbeitgeber die Überweisungen kürzen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sonja85

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Sonja85

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Krankengeld: Vom 43. Krankheitstag an gehen Minijobber allerdings leer aus. Von diesem Tag an braucht der Arbeitgeber nicht mehr zu zahlen. Und die Krankenkasse springt für Minijobber – anders als für andere festangestellte Beschäftigte – nicht ein. Der Hintergrund: Die Arbeitgeber führen zwar Krankenkassenbeiträge für ihre geringfügig Beschäftigten ab. Das Geld fließt auch an die Krankenkassen weiter, aber lediglich in den Risikostrukturausgleich. Krankenversichert sind die Mini-Jobber hierdurch nicht. Somit haben sie, so will es der Gesetzgeber, auch keinen Anspruch auf Krankengeld.


Mitglied inaktiv

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