Mitglied inaktiv
Deinem Kleinem wurde im Kindergarten etwas ins Gesicht geworfen und dabei ist die Brille verbogen, oder? Dann ist das ein Unfall, der von der gesetzlichen Unfallversicherung erstattet wird. Der Kiga muss das nur melden, dann kannst Du die Kosten für die Reparatur da geltend machen.
ich glaube es geht da eher drum dass es nicht eindeutig bewiesen werden kann .....oder?
Wenn das im Kindergarten passiert dann entweder die Versicherung vom Kindergarten oder wenn der "Übeltäter" ausfindig gemacht werden kann von der Versicherung der Eltern.
ich glaube es geht da eher drum dass es nicht eindeutig bewiesen werden kann .....oder? ja, das ist mein gedanke habe das nur im sparforum gelesen, daß das im falle eines falles der kiga übernimmt aber wie beweise ich das nun, wenn ich nicht sofort zur leitung ging. apollo hat die versicherung für 10€ pro jahr aber ob die das ohne zuzahlung machen?
Red einfach morgen mit der Leitung. Eigentlich dürfte das kein Poblem sein.
Nein, das ist in dem Fall kein Haftpflichtschaden.
habe im streß das auch nur beiläufig gehört
hätte wohl sofort hingehen müßen
jetzt kann man ja vielleicht auch sagen, daß sei gar nicht im kiga passiert
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