Elternforum Rund ums Baby

2. Kind in Elternzeit - wie Berechnung des Elterngeldes?

Anzeige Lerne RSV kennen bevor es dein Kind tut
2. Kind in Elternzeit - wie Berechnung des Elterngeldes?

robins-mama

Beitrag melden

Hallo Mädels :-) Unser Sohn wurde im Mai 2012 geboren. Wir würden nun gerne für das nächste Baby üben. Ich habe 2 Jahre Elternzeit angemeldet, also bis Mai 2014. Das erste halbe Jahr habe ich das volle Elterngeld bekommen, also bis November 2012. Danach habe ich es splitten lassen auf die Hälfte, sodass ich jetzt nicht nur bis Mai 2013, sondern bis Nov. 2013 Elterngeld bekomme. Wir möchten gerne einen kurzen Altersabstand zwischen den Kindern, weil wir schon etwas älter sind und weil uns der Altersabstand von 1 - 1,5 Jahren gut gefällt. Ich werde ab Mai 2012 wieder für einige Stunden arbeiten. Man weiß natürlich nicht, ob es so schnell klappt. Aber mal angenommen..... Ich würde im Juni 2013 schwanger werden, wieviel Elterngeld würden wir dann bekommen? Oder wenn ich nun schon im Februar 2012 schwanger werden würde, würde man dann das Elterngeld der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes bekommen oder nur das was man bis dahin wieder verdient hat. Ich bekomme ja noch bis Nov. 2013 Elterngeld, wird das mit berechnet? Bekommt man den Geschwisterbonus eigentlich nur, wenn das 2. Kind innerhalb des ersten Lebensjahres des 1. Kindes geboren wird? Ich hoffe, es ist verständlich geschrieben, wenn nicht entschuldige ich mich. Ich weiß nicht, wie ich es besser erklären soll.. Schönen Sonntag und liebe Grüße !!! :-)


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von robins-mama

http://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html


Ani_k

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Ich meine, dass du dann 300€ bekommst. Da du ja kein Einkommen hattest.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ani_k

Meine ich auch... kein Einkommen also Mindestsatz. Geschwisterbonus auch nicht mehr.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von robins-mama

Mir ist gar nicht klar wie ihr 1 bis 1,5 Jahre hinbekommen wollt, wenn du noch nicht schwanger bist und ihr darüber nachdenkt zu beginnen. Der Zug ist doch schon abgefahren.


robins-mama

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Sorry, da habe ich mich verschrieben. Ich meinte 2 - 2,5 Jahre. Das erste würde ja nicht funktionieren.


robins-mama

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von robins-mama

Ja, aber ich würde dann ja verdienen. Da ich ja ab Mai wieder für einige Stunden arbeite. Zählt das Elterngeld, welches ich dann bekomme auch dazu, oder fällt das weg. Also, ich könnte mir vorstellen, dass es dazugerechnet wird bis November und dann das, was ich dazu verdiene. Das wäre dann ja mehr als der Mindestsatz, ich habe ja Vollzeit vor der ersten Schwangerschaft gearbeitet. Weiß aber nicht, ob das restliche Elterngeld dann noch zum 2. Kind dazu käme. Oh kackeeeeeeeeeeeeeeeeeeee, ich glaube, ich drücke mich falsch aus. mmph!!!


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von robins-mama

Das Elterngeld fürs 2. errechnet sich aus deinem neuen Einkommen. Bei ein paar h kommt da sicher wenig rüber.


robins-mama

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Das geht eigentlich. Es wäre auf jeden Fall mehr als der Mindestsatz nach Abzug. Muss mal schauen, wie wir das Ganze angehen. Danke für deine Antwort!


robins-mama

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von robins-mama

Ja, aber ich würde dann ja verdienen. Da ich ja ab Mai wieder für einige Stunden arbeite. Zählt das Elterngeld, welches ich dann bekomme auch dazu, oder fällt das weg. Also, ich könnte mir vorstellen, dass es dazugerechnet wird bis November und dann das, was ich dazu verdiene. Das wäre dann ja mehr als der Mindestsatz, ich habe ja Vollzeit vor der ersten Schwangerschaft gearbeitet. Weiß aber nicht, ob das restliche Elterngeld dann noch zum 2. Kind dazu käme. Oh kackeeeeeeeeeeeeeeeeeeee, ich glaube, ich drücke mich falsch aus. mmph!!!


Ani_k

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von robins-mama

Du arbeitest dann aber nur ein paar Stunden und keine vollen 12 Monate.


robins-mama

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ani_k

Ja, das stimmt. Man weiß ja aber nicht, ob es sofort klappt mit dem schwanger werde und wenn ich es bin, würde ich ja noch ca. 7 Monate arbeiten gehen.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von robins-mama

Du musst 1 Jahr gearbeitet haben und das möglichst viel, weil das erst dann die neue Berechnungsgrundlage ist.


Ani_k

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von robins-mama

Das sind aber keine vollen 12 Monate.


robins-mama

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ani_k

Ja, aber dann werden einige Monate mit 0,- Euro berechnet, wenn ich mich nicht irre. Ich werde mal bei der Elterngeldstelle anrufen und mich mal erkundigen, wie das Ganze dann berechnet wird. Danke für eure Antworten!


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von robins-mama

selbst wenn... einige Monate NULL € und einige Monate wenige Arbeitsstunden... dabei kommt doch auch nicht viel rüber nehme ich an


Hailie

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von robins-mama

Bei mir wurde das Elterngeld als Einkommen angerechnet. Kind 1 kam 02.2011 und Kind 2 kam 05.2012. Ich hatte für Kind 2 nur geringfügig weniger als bei Kind eins und der Geschwisterbonus von 75€ kam noch extra hinzu Geschiwsterbonus bekommt man, wenn ich mich recht erinnere, bis zum 3 Geburtstag vom großen Kind.


robins-mama

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Hailie

Wird Geschwisterbonus 1x gezahlt???


Hailie

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von robins-mama

Nein, so lange wie Elterngeld gezahlt wird oder das ältere Kind 3 wird. Die Elterngeldstelle berechnet deinen "Grundbetrag" und packt jeden Monat noch 75€ Bonus oben drauf


robins-mama

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Hailie

Alles klar :-) Ich danke dir!!!!!!!