Mitglied inaktiv
Hi, am 2.2.04 wurde jetzt vom JA die Zwangsvollstreckung im die Wege geleitet. Da der Vater trotz unterschriebener Urkunde zur verpflichtung der zahlung nicht zahlt. Wollt mal wissen wie lang nun das wieder dauert? Macht dies nun das Gericht oder JA? Meine Tochter wird bald ein Jahr und er hat noch nix gezahlt und demendsprechende Schulden hat er. Hat jemand Erfahrung? Und wird es dann monatlich immer zwangsvol, ? Danke
grundsätzlich kann sich das hinziehen.. Mein "Vater" hat, seit er sich von meiner Mutter getrennt hat, nie Unterhalt an uns Kinder gezahlt ( mittlerweile 15Jahre, meine jüngste Schwester wird jetzt 18) Es ging in den letzten vier Jahren zwei Jahre gut, dann stellte er die "Einigungszahlung" in Höhe von 600 DM (!) für meinen Bruder und meine Schwester ein, nachdem mein Bruder 18 wurde. Wohlgemerkt, diese Summe war ein entgegenkommen meiner Mutter, weil sie einfach sagte, hauptsache, er zahlt irgendwas, das is das Minimum! Mein Vater verdient nämlich nit schlecht als Bezirksleiter einer Bausparkasse ;o) Nunja.. ende letztens Jahrens bekam er dann (nach knapp 1,5 Jahren) auch die Androhung der Zwangsvollstreckung. Er setzte sich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung und dann ließ er einen Termin dort platzen. Jetzt wird er seit 4 Wochen per Haftbefehl gesucht :o) Das JA gibt das ganze ja ans Gericht/ den GV weiter. Du kannst also nur abwarten :o(
hallöchen, also bei mir ging das damals sehr sehr fix! der vater meiner grossen hat damals sehr unpünktlich gezahlt und ganz fix wurde per gericht dann eine lohnpfändung veranlasst! diese haben wir aber im gegenseitigen einvernehmen nach 2 monaten zurück gezogen! seitdem (seit 5 jahren) zahlt er immer mehr als pünktlich! liebe grüsse tanja
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