Mitglied inaktiv
Hallo, ich möchte mit meinem Partner zusammen ziehen - da wir beide momentan keine Arbeit haben müssen wir vom Amt leben. Nun haben wir uns eine Wohnung gesucht und müssen mit diesem Angebot zum Amt um nachzufragen ob die Miete übernommen wird. Welche Unterlagen muss man da mitnehmen, ausser natürlich dem Wohnungsangebot? Danke für eure Antworten. mfg plauenangel
Hallo, wenn ihr beide schon Leistungen nach dem SGB II bekommt, dann müsst ihr nur das Wohnungsangebot mitnehmen. Manche Dienststellen haben auch nochmal einen Vordruck den der Vermieter ausfüllen muss. Wegen Warmwasserzubereitung (strom oder über die Heizungsanlage) und die Aufteilung der Nebenkosten u.ä. LG
also wir bekommen beide harzt 4 aber wir wohnen noch nicht in der gleichen Stadt...wir müssten also einen neuen antrag stellen...
Wenn Ihr zusammenzieht, muß auf alle Fälle ein gemeinsamer neuer Antrag gestellt werden. Zustimmen wegen der Wohnungskosten muß das Amt, in dessen Zuständigkeit die avisierte Wohnung liegt. Wenn Ihr die Zustimmung von dort eingeholt habt, dürfte es von seiten Eurer beiden aktuellen Ämter keine Schwierigkeiten geben.
Hallo, erstmal danke für die Antwort. Dass wir einen neuen Antrag stellen müssen das wissen wir - meine Frage ist immer noch welche Unterlagen muss ich mitnehmen damit das Amt mir mitteilt ob die Wohnungskosten genehmigt sind oder nicht? Oder müssen wir gleich einen Antrag stellen? Es ist ja so dass wir erst im September umziehen und somit ja noch Zeit wäre einen Antrag zu stellen bzw. wird der dann vielleicht langsamer bearbeitet - aber die Wohnung die wir uns rausgesucht haben wird nur zwei Wochen reserviert... vielen Dank im Voraus mfg plauenangel
Ihr müßt mit dem konkreten Wohnungsangebot zum für diese Wohnung zuständige Amt (Arge) und dort abchecken lassen, ob die Wohnugskosten angemessen sind. Unterschreibt keinesfalls vorher den Mietvertrag. Sollte das Amt die Kosten als zu hoch einschätzen, steht Ihr mit einem gültigen Mietvertrag da, den Ihr nicht erfüllen könnt.
Ihr müßt mir wohnungsangebot zum Amt, um es euch bestätigen zu lassen und fall´s eine kaution gebraucht wird, kannste beim wohnungsamt dafür einen WBS beantragen, wegen dringlichkeit, dann braucht ihr auch die kaution nicht bezahlen.
..
HAllo, Dringlichkeitsschein bedeutet, daß der/die Wohnungssuchende umgehend mit Wohnraum versorgt werden muß. DAs kann z.B. bei Flucht vor einem gewalttätigen Ehepartner ins Frauenhaus sein (gibt's sowas eigentlich auch für Männer?? *grins*), oder wenn geräumt wurde und die FAmilie in einer Notunterkunft lebt... aber der bloße Wunsch, mit dem geliebten PArtner zusammenziehen zu wollen wird zwar als Umzugsgrund akzeptiert von Seiten der Arge, des Arbeitsamte susw., ein Wohnungsnotfall im Sinne des gesetzes, der Anspruch auf einen "Dringlichkeitsschein" begründet, ist das aber noch lange nicht. Schließlich sind im Moment jedenfalls alle adäquat untergebracht. :-) Viele Grüße Ralph/Snoopy
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