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wohnungsbürgschaft, die 2. - echt unverschämt

wohnungsbürgschaft, die 2. - echt unverschämt

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe heute mit dem Vorgesetzten gesprochen und der verlangt einen Grundbuch eintrag von meinem Vater, dann käme mein Vater VIELLEICHT als Bürge in Frage. Und zum guten Schluß wollten die mir einen 4 Jahresvertrag unterjubeln!!!! Ich habe dann nur gesagt, das ich die Wohnung nicht nehmen werde, weil ich ja gerade mitbekomme, wie sehr die sich um neue Mieter bemühen und ich auf keinem Fall meinem Vater eine Bürgschaft für 4 Jahre zumuten werde. Wenn die bei allen Mietern so einen Aufstand machen, dann finde ich ja im Leben keinen Nachmieter der denen in den Kram paßt. Und Sicherheit hin oder her, auf diesem Wege vergraueln die sich ja auch solvente Mieter. Darauf wurde sich freundlich bei mir für die Kritik bedankt und Tschüüüüß! Ich sitze jetzt hier und heule und rege mich auf und bekomme Angst vor der Zukunft. Die hätten auch gleich sagen können, das sie mich nicht als Alleinerziehende haben wollen, statt mir solche Steine in den Weg zu legen. Gestern war noch der Grund, das mein Vater zuwenig verdient, heute sagten Sie das sei so schwierig, weil ich selbstständig bin. Die ganze Zeit war von einem 4 Jahresvertrag nicht die Rede, erst nach dem ich mit dem Vorgesetzten gesprochen habe. Was sagt man dazu? Mein Glaube daran, in den nächsten 2 Monaten noch eine angenehme Wohnung zu finden, zerbricht gerde, nach den ganzen Erfahrungen. Mann, ich könnte vor Wut und Hilflosigkeit unter die Decke gehen!!!! Ist euch sowas auch schon mal passiert? Liebe Grüße, traumwolke


Mitglied inaktiv

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Antwort auf diesen Beitrag

Hmm versteh ich gar nicht. Ich habe als Azubi (mit entsprechendem "Gehalt") mal problemlos eine Wohnung bekommen. Mit Buergschaft meines Vaters, ohne jede Nachfrage zu seiner Solvenz. Das hat dem Vermieter voellig gereicht. Aber manche haben wohl sehr schlechte Erfahrungen gemacht, wenn sie so ueberpingelig sind? Reg dich nicht auf, du findest bestimmt noch was, und wenn es uebergangsweise ist. Einen Vierjahresvertrag wuerde ich auch nicht unterschreiben (sind die ueberhaupt noch rechtswirksam?). LG Berit