rose_dust
Hilfe. Ich habe mich von meinem Mann getrennt. Natürlich wohnt er noch in der gemeinsamen Wohnung. Er sucht sich aber was neues, ich bleibe mit unserem Sohn hier. Gibt es eine Möglichkeit, trotzdem schon Wohngeld zu beantragen? Ich arbeite in Teilzeit aufgrund der Kinderbetreuung
du kannst erstmal Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt fordern von deinem Mann, erst wenn das ausgeschöpft ist - bekommst du Wohngeld. Also - Dein Einkommen - Kindergeld - Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle (Zahlbeträge) oder Unterhaltsvorschuss - Trennungsunterhalt 3/7 reicht das nicht - dann Bürgergeld oder Wohngeld....
... und an den Antrag für Kinderzuschlag denken.
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln