Mitglied inaktiv
Hallo, mich beschäftigt grad etwas ziemlich arg. Bekomme zur Zeit ALG I und Wohngeld (UH und KiGeld). Ich habe am Anfang meiner Arbeitslosigkeit (01.10.06) 399 EUR monatlich bekommen, da ich mich nur für 20 Stunden die Woche zur Verfügung stellen konnte. Von dem Betrag von 399 EUR wurden 153 EUR Wohngeld errechnet. Seit November 2006 stehe ich dem Arbeitsmarkt für 30 Stunden wöchentlich zur Verfügung und bekomme 588 EUR mtl. Ich habe es Versäumt dem Wohngeldamt zu melden - werde Montag direkt hingehen. Mein Wohngeldanspruch geht bis Ende April. Traue mich irgendwie gar nicht einen Folgeantrag zu stellen, obwohl ich das Geld drigend benötigen würde - auch wenn es weniger wäre. Ich weiß, das ich die Überzahlungen zurückbezahlen muss. Wenn ich einen Folgeantrag stelle bekomme ich dann trotzdem wieder Wohngeld?? Angenommen, es wären dann auch "nur" noch 80 EUR, könnte ich dann sagen, das sie 20 EUR zur Abbzahlung/Verrechnung einbehalten sollen? Versteht ihr, wie ich das meine? Geht das wohl?? Mache mir die ganze Zeit schon nen Kopf... :-/ LG Bianca
Wenn Du weiterhin Wohngeld beziehst verrechnet das Wohnungsamt das.Bei mir war es ähnlich,habe Wohngeld bezogen,aber leider vergessen Zinsen vom Bausparvertrag und von den Sparbüchern der Kinder dort anzugeben.Durch einen Datenausgleich hat das Wohnungsamt das bemerkt und neu ausgerechnet.Es kam dabei heraus das sie mir über mehrere Monate zuviel Wohngeld ausgezahlt haben.Das haben sie dann vom laufenden Monat abgezogen und ich bekam dann halt für 1 Monat wesentlich weniger Geld.Im Zweifelsfall rufe doch einfach dort an oder fahr persönlich hin und schilder den Fall.
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