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Wohngeld und Auszahlung einer LV

Wohngeld und Auszahlung einer LV

Petra A.

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Hallo, Ich bekomme im Monat 190€ WG. Ich habe eine LV die im Dezember fällig ist. Sind jetzt keine Riesen Reichtümer, ca 4000€. Muss ich das dem Amt melden? Ich will mir mit dem Geld keinen schönen Lenz machen aber Dinge anschaffen die dringend notwendig sind. ZB ein Bett für mich, das Sofa ist auch schon längst fällig. Ist einfach kaputt. Bei meinem Vater hab ich auch ein paar Schulden die ich dann gerne zurückzahlen würde.


leaelk

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Antwort auf Beitrag von Petra A.

Hallo, ja Du musst sie angeben, aber es kann sein, dass das gar nicht ins Gewicht fällt am Ende, weil "Sparguthaben". Dennoch ist man verpflichtet es zu melden. Steht auch unten auf jedem Wohngeld Bescheid. LG leaelk


Kiwimama

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Antwort auf Beitrag von Petra A.

Hallo! Ja, angeben musst Du es, aber es beeinflusst das WG nicht. LG


Ruhrgirl

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Antwort auf Beitrag von Petra A.

Ja das muss angegeben werden! Es wird sowieso einmal im Jahr ein Datenabgleich vorgenommen, dem stimmt man automatisch zu beim Antrag auf Wohngeld und die Einkünfte aus der Versicherung würden dann eh gemeldet und dann gibt es doofe Nachfragen und im zweifel Ärger, weil es nicht vorher gemeldet wurde!