Mitglied inaktiv
Hallo ins Rund, ich wohne noch allein mit meinem Sohn und bekomme Wohngeld. Ab August werde ich mit meinem neuen LG zusammen wohnen - und wir werden auch Wohngeld beantragen. Nun, er ist Azubi, deswegen hat er dem Grunde nach keinen Wohngeldanspruch. Und da das Kind nicht seines ist und wir nicht verheiratet sind, bekommt er auch keinen Anspruch, selbst wenn wir zusammenwohnen. Und jetzt kommts: Da wir ja keine WG sind, wird sein Einkommen trotzdem mit in die Berechnung genommen. Allerdings wird nur auf Grundlage von 2 Personen gerechnet (mein Sohn und ich). Das heisst: Da Einkommen von dreien wird auf 2 Personen umgelegt. Die Folge: weniger Wohngeld als jetzt. Das sei im Grundgesetzt (Schutz von Ehe und Familie) verankert - so der Sachbearbeiter. Ich musste laut lachen. Ich bekomme als Alleinerziehende mit allen Nachteilen, die dadurch meinem Kind entstehen, mehr Wohngeld als wenn ich meinem Kind quasi wieder eine intakte Familie biete? Da stimmt doch was nicht! Verärgerte Grüße, Silke (die nun bald neben Studium und Kind noch arbeiten gehen muss)
Das ist ja noch idiotischer als bei mir damals. Mein Partner war im Grunde berechtigt, aber man hat sich geweigert, ihm seinen Teil des Geldes auszuzahlen, weil er nicht im Mietvertrag steht. Das hat das Amt aber nicht daran gehindert, sein Einkommen munter anzurechnen! Was war ich damals sauer... Ich wollte ihn bewusst nicht in den Vertrag aufnehmen, weil eine Trennung ins Haus stand (die dann auch wenige Monate spaeter kam). Ueber meine Erfahrungen mit Aemtern koennte ich einen Roman schreiben, und der Durchschnittsbuerger wuerde mir vemutlich nur die Haelfte glauben... Dir alles Gute, bin ebenfalls alleinerziehend, berufstaetig und Studentin, allerdings in WG lebend, harmony
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