Mitglied inaktiv
hallo, ich bin alleinerziehend und habe 3 kinder im alter von 2-9 jahren. mein mann zahlt geringes unterhaltsgeld an uns. ich bekomme das kindergeld. den rest bekomme ich von hartz IV. wieviel steht mir gesetzlich zur lebensgrundsicherung zu? kann man mir dieses geld aus irgendeinem grund verwehren, wenn ja... welche gründe wären das z.b.? kann mir das jemand beantworten???? lg senay
nachtrag: 1. kann mir das gesetz zwingend vorschreiben, wofür ich das geld ausgebe, was ich bekomm??? 2. ich bin nichtraucher, und möchte gerne wissen, ob raucher zusätzliches geld für ihr laster bekommen. denn ein raucher verbraucht durchschnittlich 128 euro an zigarettengeld -plus minus null lg senay
Hallo, wenn Du Harz4 bekommst, hast Du doch insgesammt die Grundsicherung. Wohngeld oder so gibt es nur, wenn man kein (ergänzendes) Harz4 bekommt. Wie Du das Geld ausgibst bleibt Dir überlassen, Miete wird manchmal direkt überwiesen. Und Raucher müssen das auch mit dem Geld finanzieren - dafür gibt es nicht mehr Geld, die zwacken das so irgendwo/wie ab. Wie die genauen Beträge sind, kann Du in so Sozialhilfe rechner ausrechnen, oder vielleicht bei tacheles.de mal nachfragen. Da gibt es viele Unterschiede nach Wohnort, Bundesland,... Steffi
Hallo Senay, nichts für ungut, aber ich lese zwischen Deinen Zeilen heraus, daß Du weniger auf Antwort aus bist als auf Krawall. Mit ergänzendem ALG2 ist alles abgedeckt, Mehrbarf Rauchen gibt es nicht, höchstens am Stammtisch. Viele Grüße Ralph/Snoopy
*g* Ralph, das wärs ja, wenn der Staat noch für unsere Sucht aufkäme;-) Grüßlies von anja
Ach Ralph, irgendwie sprichst Du mir doch aus der Seele. Hab genauso gedacht wie Du. Wenn es Suchtzuschläge gibt, ruf mich sofort an. Überleg mir dann, ob ich einen Antrag stelle, daß mir zwischendurch lecker Rotwein gesponsert wird *gg oder doch eine Reise in den Süden?????? Was ist denn grad so im Angebot???? Knuddels mousy
Hallo Ralph, sie hat ja gschrieben sie ist Nichtraucherin und mir liest es sich eher, als ob sie sich fragt, wie man mit dem ihr zur Verfügung stehend Geld z.B. auch noch sowas wie Rauchen finanzieren kann! Und ehrlich gesagt, frage ich mich das auch manchmal, wenn Nachbars gegen abend, mit dem Bollerwagen losziehen um die Ration für die kommende Nacht zu holen (und hier gehts nicht nur um Zigaretten), wahrscheinlich essen die Jungs aber entsprechend weniger! Gruß von Cat (die nicht auf Krawall aus ist ;))
... nicht scheinheilig fragen "Was steht mir zu???"... abgesehen davon, daß wir manchmal auf genau diese Frage auch harsche Antworten haben. :-) Über die Frage, was sich wovon kaufen läßt, kann mann durchaus diskutieren, aber nicht darüber, ob das Amt vorschreiben kann, was man von seinem Regelsatz kauft oder eben bleiben läßt. Viele Grüße Ralph/Snoopy, der jetzt Feierabend macht...
hallo ralph, ich bin auf keinen krawall hinaus..um gottes willen nein :-( ich hab auch nichts gegen raucher. das mit dem rauchen war nur ein beispiel, wo ich nicht genau wusste, ob das finanziert wird. ich weiss überhaupt nicht, was das sozialamt zusätzlich übernimmt. wenn ich nicht hier im forum frage, das hiesige sozialamt gibt mir keine antwort. ich hab nur folgendes problem: mir steht lt. sozialamt, obwohl ich nicht voll-hartz-VI-empfänger bin nur eine wohnung zu, die 90qm² gross sein darf , und incl. nebenkosten 490€ kosten darf. ich wohne damit hier vor vorort im schlimmstem stadteil. meine kinder dürfen lt. vermieter die grünflächen nicht betreten, spielplatz nicht in der nähe. und beim sozialen umfeld hier, habe ich bedenken, dass meine kinder "falsche" freunde kennenlernen. das möchte ich vermeiden. jetzt bin ich dabei, für mich und meine kinder eine wohnung zu finden, die einen garten hat, oder ein kleines rh. ich muss dafür aber schon mind. 500€ kaltmiete bezahlen,zuzügl. nebenkosten. das sozialamt hier sagt mir, dass mir diese wohnung nicht zusteht, und ich solche wohnungen nicht anmieten darf. und somit kam ich auf das rauchen: denn ich bin der meinung, dass hier vorort nicht gefragt wird, ob jemand raucher ist und somit sein geld, welches er bekommt, dafür ausgibt. wenn jemand raucht, er kann es ruhig meinetwegen soviel er will, wird das vom sozialamt geduldet. wenn ich aber ne wohnung mieten möchte, die teurer ist, als das sozialamt befürwortet, darf ich es nicht. und deshalb war meine frage anfangs, wieviel steht mir als grundsicherung zu..und kann man mir das verwehren, weil ich eine für das sozialamt überteuerte wohnung anmiete. ich möchte nicht, dass mir das geld gestrichen wird, aber auch nicht, dass ich gezwungen werde, weiterhin hier zu wohnen. ich bin sehr sparsam, eigentlich zu sehr, und würde auf kleine extras lieber verzichten, habe dafür für mich und meine kinder ein besseres soziales umfeld, wo sie gross werden können. lg senay
ich denke wenn du das deinem sachbearbeiter auch so erklärst, das du bereit bist etwas quasi aus eigener tasche dazu zu tun, um dafür deinen Kindern ein besseres Umfeld durch eine neue Wohnung bieten zu können, werden sie wohl nicht nein sagen. Sie werden dir die Miete nur anteilig bezahlen, sprich nur so hoch wie sie eben kosten darf, für den Rest musst du dann selbst aufkommen. Meine Wohnung liegt auch über dem Satz und ich zahlte damals drauf, was weder für das Amt noch für mich ein problem gewesen war. Ich gehe weder aus, noch rauche ich, noch habe ich ein Auto oder teure Versicherungen. Jeder legt seine prioritäten eben anders. Einfach vernünftig mit denen reden. Grüßle, Tinsche
Die letzten 10 Beiträge
- Vater will keinen Kontakt
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita
- Wunsch nach papa
- Änderung der Umgangstage
- Umzug zu neuer Partnerin ohne Kinder
- Umzug mit Kind
- Mein narzistischer Ex treibt mich noch in den Wahnsinn
- Alleinerziehend und mit Kindern auf‘s Schiff