Mitglied inaktiv
Hallo, muss mal wieder etwas meckern.....es geht "mal wieder" um den Unterhalt. Mein Ex muss "nur" 198 Euro zahlen für meinen Sohn. Es gab einen Vergleich. Ok bis jetzt hat er auch immer gezahlt nur nicht immer pünktlich. Mal am 2., mal am 10. es kan auch mal am 25. sein. Nur es reicht mir jetzt da ich dieses geld nun mal brauche. Ich könnte es pfänden lassen, bin mir aber nicht sicher ob ich es wirklich sofort anwenden soll. Ich hatte ihm eien Mail geschrieben dass er doch bitte immer, wie im Vergleich auch steht, zum 3. Werktag eines jeden Monats überweisen soll. Ich habe keine Ahnung wie ich momentan verhalten soll, denn eigentlih läuft es gerade recht friedlich. Was würdet ihr machen? Danke. Ela
Im Rahmen der Beistandschaft kann man das Jugendamt mit der Überwachung der Zahlungseingänge beauftragen.
weil er sich überhaupt nicht vorstellen kann wie es ist, wenn man kein Geld hat! Ich´meine, wie kann er so reagieren, wenn er weiss sein Kind hat nix zu essen (drastisches Bsp) Nein irgendwann ists ja auch mal gut und man muss einen Schritt weitergehen. Was ist so schlimm an einem Dauerauftrag?. annika
Kann ich so einfach zum Jugendamt gehen wegen der Beistandsschaft? Oder geht es nicht mehr weil ich alles von Anfang an über den Anwalt laufen hab lassen? Ich habe schon oft davon gehört allerdings mich nie wirklich damit befasst...
Er kann es sich wirklich nicht vorstellen wie es ist ohne Geld. WAs mich halt wirklich immer nur ärgert ist, das er mit seiner Freundin zusammen lebt und beide Vollverdiener sind. Er hat sich nicht mal an dem Büchergeld für die Schule beteiligt. Ich hatte ihn schon öfter gebeten einen Dauerauftrag einzurichten....aber.......
hi, erstmal, datt iss der r*A*iner. >Kann ich so einfach zum Jugendamt gehen wegen der Beistandsschaft? ja, deinen anwalt musst du dann in der sache allerdings entpflichten. btw, einer pfändung würde ich erstmal eine androhung derselben vorausgehen lassen, halte ich für fairer, wenn das geld ja letztendlich fliesst. greetz, nachtigall
Angedroht habe ich es ihm schon.......werde mich gleich mal mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. Danke!
Wie ja schon gesagt wurde, ist das formlos möglich. Und wie nightingale erwähnt, solltest du darauf achten, dass Anwalt und JA nicht gegeneinander arbeiten, bzw könnte der Anwalt säuerlich reagieren. Es hat Zahlungsfrist bis zum 3. des Monats (spätestens) und heute ist ja 2erst" der 4., also sollte man/frau sich vor Überreaktionen hüten. Aber eine Frage: Ist er selbstständig? oder hat er sonst irgendwie unregelmässige Einkünfte?
Nein, selbständig ist er nicht, er bekommt regelmäßiges Gehalt. Habe gestern mit dem Jugendamt gesprochen und sie meinten sie könnten mir nur helfen, wenn er gar nicht zahlt. Wenn er im laufe des Monats zahlt muss ich damit leben. Das mit bis zum 3. eines jeden Monats sei nur rein pro Forma. Aber ich habe ihn gestern noch mal angerufen und gebeten dieses bis heute Abend spätestens zu überweisen.....ansonsten würde ich zum Anwalt gehen und meinen Titel in Anspruch nehmen und siehe da: heute war Geld drauf!
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