Elternforum Alleinerziehend, na und?

wie wird Umgang im Trennungsjahr geregelt

wie wird Umgang im Trennungsjahr geregelt

Sarina78

Beitrag melden

Hallo, wenn ich mich von meinem Mann trenne, wie wird dann die Betreuung unserer Tochter (2J8M) geregelt? Ich habe noch Elternzeit bis Juli und wollte wenn die Kleine in den Kindergarten kommt wieder in Teilzeit arbeiten.Mein Mann arbeitet vollzeit in Schichtdienst. Ich müsste mir eine Wohnung suchen und will natürlich das sie bei mir wohnt und den Papa eben besuchen kann wann sie will. Muß man sich da untereinander einigen und der Vater zustimmen, dass die Tochter mit in die neue Wohnung zieht? Und was ist wenn sich der Vater quer stellt? vielen Dank für eure Hilfe


suchepotentenmannfürsleben

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sarina78

Wenn der Vater sich querstellt, wird ein Gericht entscheiden müssen. Vorher könnt ihr versuchen über das Jugendamt Klärung zu erreichen. Da du die Elternzeit genommen hast und damit Hauptbezugsperson deiner Kleinen bist, hast du sehr gute Chancen, das deine Tochter bei dir leben wird. Beim Jugendamt könnt ihr eine Umgangsregelung ausarbeiten, oder ihr einigt euch gemeinsam. Geht auch. LG S


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sarina78

Wenn ihr den Umgang nicht unter euch Klären könnt dann übers JA. Wenn du in der Nähe wohnen wirst und es einen großzügigen Umgang geben wird dann könnte das gut gehen. Außer Besuche beim Kind wäre das Mindeste auch, dass er das Kind jedes 2.WE bei sich haben wird. Alles andere finde ich auch grausam. Ein Kind wächst sein Leben lang mit Papa auf und dann sollen Besuche seinerseits reichen...


Sarina78

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Danke für eure Hilfe. lg