Savanna2
hallo normal ja glaube ich zur hälfte. wie ist es aber wenn man stundenweise 1xwo gearbeitet hat zb dann war man ja nicht ganz draussen. lg
Hallo, bei mir ist es so, das mir pro Kind ein jahr als Berufsjahr anerkannt wurde. War allerdings ganz zu Hause. In unserem Tarifvertrag (apotheke) ist geregelt, das ab 20 Wochenstunden volle Berufsjahre gerechnet werden, alles was darunter ist dann halt anteilig. Ich könnte mir vorstellen, das dann in der Elternzeit genauso gelten würde.... Aber ich denke, es kommt auf die Arbeits bzw. Tarifverträge an, kann in anderen Branchen ja durchaus anders sein.
Bei uns ist das im Tarifvertrag geregelt Elternzeit = Berufsjahr jedoch nicht mehr als zwölf Monate je Kind und insgesamt nicht mehr als 24 Monate. Nach §§ 15, 16 Bun- deselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Teilzeitbeschäftigung von mindestens 20 Wochenstunden wird voll auf die Berufs- jahre angerechnet. b) Tätigkeit von weniger als 20 Wochenstun- den wird mit der entsprechenden Quote im Verhältnis zur vollen tariflichen Arbeits- zeit gewertet.
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