Kleiner Mann
für`s Kind: Brauicht es da die Unterschrift beider Eltern bei gSR und auch eine Geburtsurkunde? LG
Vermögenssorge ist ein Bestandteil der gemeinsamen Sorge also bei GSR 2 Unterschriften bei ASR muss dieses nachgewiesen werden
Für einen Bausparer, der neulich für meine Tochter abgschlossen wurde, mußte ich auch eine Kopie der Geburtsurkunde einreichen - dürfte beim Sparbuch ähnlich sein - weiß ich aber nicht sicher?! Bei gemeinsamem Sorgerecht brauchst Du aber auf jeden Fall beide Unterschriften.
Geburtsurkunde ist sich nicht notwendig, wenn das Kind einen gültigen Ausweis hat wie PA oder RP.
Stimmt nicht, ich musste auch die Geburtsurkunde vorlegen.
Am Tag der Kontoeröffnung hatte ich sie nicht dabei,hab sie nachgereicht, die Kopie wurde verbummelt, und zack war das Konto gesperrt.
Von Vaterschaftsanerkennung, bis gem. Sorgerechtserklärung, bis Geburtsurkunde musste ich alles vorlegen. Fehlte nur noch der DNA Test...
ich musste für die Eröffnung eines Kontos keine Geburtsurkunde beilegen, gültiger Lichtbildausweis war ausreichend. Wozu gibt es sonst Ausweise?
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