Elternforum Alleinerziehend, na und?

Wie kann ich rausfinden, ob mein Ex den korrekten Unterhalt zahlt?

Wie kann ich rausfinden, ob mein Ex den korrekten Unterhalt zahlt?

Glückskind2009

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Hallo Zusammen, "eben" noch glücklich in den Babyforen unterwegs, und schwupps landet man auch hier... Mein Ex hat sich bei seiner neuen Freundin nicht so lange Zeit gelassen, und sie direkt geschwängert. Nun habe ich keine Vorteile mehr der Konkurrentin gegenüber, und der Ex lässt sich nun was Zahlungen angeht einen Dummen angehen. Er war von August 2012 bis März 2013 arbeitslos, und ich habe keine Ahnung, was bei dem neuen Job verdient wird. Hinzu kommt, dass er nebenbei noch selbständig ist, und das mit Sicherheit nicht anrechnet. Da er nicht dem Sozialamt Geld zurückzahlen wollte - hat er auch in der Arbeitslosigkeit Unterhalt gezahlt (weniger) - ändert es aber jetzt auch nicht ab, bzw. passt es nicht an. Leider habe ich kein Geld für einen Anwalt. Habt Ihr Tipps? Danke und alles Gute für alle Mamis!!!


Wunschkind2008

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Antwort auf Beitrag von Glückskind2009

Geh doch mal zum Jugendamt und schildere denen das. Die können dir sicher helfen


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Glückskind2009

Geh zum Jugendamt und lass den Unterhalt von denen ausrechnen. Die werden seine Einkommensbelege anfordern. Vergiss nicht zu erwähnen, dass er zusätzlich Einkommen aus seiner selbstständigen Tätigkeit hat.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Glückskind2009

Beistandschaft beim Jugendamt. Ist kostenlos und die kümmern sich. Das mit dem Vorteil zur Neuen schnall ich nicht


Bookworm

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Antwort auf Beitrag von Glückskind2009

vielleicht meint sie Kindes-Unterhalt und Betreuungsunterhalt? (den musste er vorher nur an sie zahlen und jetzt an Ex und Next)


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Bookworm

Nach Recherchen wird ihr Kind 4 im August, Betreuungsunterhalt geht bis 3. Aber das Wort Konkurrentin erklärt es dann ja doch was sie meint fällt mir grad auf.


mela_mit_alex

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Antwort auf Beitrag von Glückskind2009

Geh zum Jugendamt und lass eine Beistandschaft einrichten, die berechnen wir dann den Kindesunterhalt.