beißzange
bleiben muß? Wie wird das geregelt? Stehen mir kranktage der Kinder zu? Von der Krankenkasse? Vom Arbeitgeber? Wie ist dafür die Regelung? Muß ich ein Attest vom Kinderarzt vorlegen? Ähnlcih wie bei meiner krankschreibung? Wer kann mir das mal erklären? Vielen lieben dank Bianca
Das haengt von der Arbeit deines Arbeitsvertrages und deiner Krankenversicherung ab. Ein bisschen mehr Info waere notwendig, um deine Fragen zu beantworten.
Du hast 10 Tage und der Vater des Kindes, wenn er bei euch lebt, auch. Ansonsten hast du 20 Tage. Du gehst zum Arzt, KInd wird krankgeschrieben. Du bekommst auf Grund der Betreuung einen Schein, den zeigst du deinem Arbeitgeber, danach schickst du ihn zur Krankenkasse. VOn dort bekommst du dannn das Geld, aber nur 80 Prozent deines Gehaltes.
...kommt drauf an. Ich bekomme als Landesbeamte auch nur 4 oder 8 Tage / Jahr, auch bei 4 Kindern, dafür aber Lohnfortzahlung vom AG. Danach müsste ich unbezahlten Urlaub nehmen... Bisher habe ich in 13 Jahren nur einmal 3 Tage wegen Erkrankung eines Kindes in Anspruch genommen, ansonsten ließ es sich immer irgendwie anders organisieren - übrigens auch oft mit Heimarbeit. :-)
ich kenne es so, das pro elternteil einem 10 tage im jahr zustehen. wenn das kind krank ist, bekommst du eine bescheinigung, diese füllst du aus und legst eine kopie dem arbeitgeber vor und das original geht an die krankenkasse (hab es bis jetzt erst einmal gemacht, hoffe ich habe es noch richtig in erinnerung...) oder du lässt dich von deinem hausarzt krank schreiben, sofern er dies tut
Es ist ein Unterschied, ob dein Hausarzt DICH krank schreibt, oder du eine Bescheinigung über dei Krankheit deines Kindes hast. Wie oben schon erwähnt wurde, bekommt man bei Kinderkranktagen im Endeffekt weniger Geld raus, weil die Krankenkasse nicht das Gehalt komplett ersetzt. Falls man sch also auch zufällig nicht so ganz fit fühlt, macht es sicher Sinn, sich selbst krank schreiben zu lassen, dann hat man wenigstens keine finanziellen Einbußen. Suse
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