Elternforum Alleinerziehend, na und?

wie isn das

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Roxylady

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Hi Muss der Mann nur Unterhalt für Kinder bezahlen wenn getrennt lebend oder auch für die Frau wenn sie arbeitet? Roxy


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Roxylady

Kommt drauf an, ob verheiratet und falls ja, ob getrennt lebend oder geschieden, wie alt die Kinder sind, was sie verdient...


dani-h

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Antwort auf Beitrag von Roxylady

hi, auch für die frau, sofern noch abzug seines selbstbehaltes und des kindesunterhaltes noch was übrig bleibt! bei eheleuten ganz sicher, bei nicht verh. weiß ich es nicht ... wie lange und wie viel hängt vom einkommen mann und frau und kindesunterhalt und alter des kindes ab (generelle frage wäre ja, ob die frau nicht schon selbst für ihren unterhalt sorgen kann, also vollzeit arbeiten?)


shinead

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Antwort auf Beitrag von Roxylady

Wenn Frau z.B. innerhalb der Elternzeit nur TZ arbeitet (=Kind noch keine 36 Monate alt) und der Vater des Kindes sehr gut verdient, kann es dazu kommen, dass der KV bei getrennt lebenden Eltern aufstockenden Betreuungsunterhalt zahlen muss. Die Höhe des Betreuungsunterhalts ist gedeckelt auf das durchschnittliche Nettoeinkommen vor der Schwangerschaft. Andere Möglichkeit: Ehepaar, keine Kinder, er verdient sehr gut, sie hat zuletzt nur TZ gearbeitet. Innerhalb der Trennungsfall steht der Ehefrau auf jeden Fall aufstockender Trennungsunterhalt zu. Ganz unabhängig davon, ob Kinder zu betreuen sind, oder nicht. Der Trennungsunterhalt ist von der Höhe her nicht gedeckelt und richtet sich alleinig nach den Einkommen der Ehepartner. Auch nach der Scheidung kann es sein, dass Frau in dieser Konstellation (zumindest noch ausschleichend) Ehegattenunterhalt erhält. Grundsätzlich gilt: Sind die Kinder unter 36 Monate alt hat Frau Anspruch auf Betreuungsunterhalt. In Einzelfällen kann der Anspruch auch erweitert werden. Bei unverheirateten wäre nach dem Betreuungsunterhalt nur noch dem Kind Uunterhalt zu zahlen. Bei getrennt lebenden Ehegatten geht die Unterhaltspflicht wesentlich weiter.