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Hallöle! Heut hab ich mal ne Frage an diejenigen unter Euch, die in der ungefähren SItuation stecken oder steckten, wie die meinige momentane (einer feiner Deutsch *gg*). Also, ich befinde mich in Elternzeit (hab die Budgetvariante gewählt), bin AE, erhalte UHV und muß nun Sozialhilfe beantragen. Ich bin aber seit 1999 stolze Besitzerin eines knuddligen, alten Eigenheims, was zur Folge hatte, daß ich als vorrangige Leistung ersteinmal Lastenzuschuß beantragen mußte, was ich dann auch heute getan hab. Die gute Dame, welche meinen Antrag entgegennahm, wollte natürlich wissen, von was ich leben werde, was ich mit Sozialhilfe beantworten konnte. Daraufhin meinte sie, ob ich denn auch wisse, daß ich diese dann nur als ein sogenanntes Darlehen erhalte, welches ich nach meiner Elternzeit (sprich, wenn ich wieder arbeite) zurückzahlen muß. Davon wußt ich natürlich nix, ich war bisher der Meinung, daß solang ich dieses Eigentum selbst nutze (indem ich das Häuschen selbst mit meiner Tochter bewohne), sie mir die Sozialhilfe ganz normal zahlen, also ohne das ich was zurückzahlen muß. Mhhh, nu versteh ich nix mehr :o( Kennt jemand solch eine Situation und kann mir weiterhelfen? Stimmt das, was die Dame vom Wohnungsamt meinte? Schonmal ganz lieben Dank im Voraus LG... Vonny
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Das gleiche Thema hatte ich auch. Hatte echt Angst, daß da Schulden ohne Ende auflaufen, aber ist nicht so. Es werden als "Mietkosten" die Zinsbelastungen übernommen. Die Tilgung bleibt an Dir hängen. Ich hab sie vom Erziehungsgeld weiter bezahlt. Ansonsten gibt es zwei Formen von Eigentum a) geschütztes Eigentum. Darunter fallen kleine Einfamilienhäuser, die auch zur Altersvorsorge zählen und selber genutzt werden. Stehen dies in einer Meganobelgegend, kann man aufgefordert werden sich kleiner zu setzten. b) ungeschütztes Eigentum. Dazu zählen Miethäuser usw. wo Einkommen durch Vermietung und Verpachtung bestehen. Diese muß man dann zum Leben nehmen. Außerdem kommt bei Dir noch hinzu, die Sozialhilfe ist eine vorrübergehender Zustand. Hoffe Dir geholfen zu haben. Bei weiteren Fragen kannst Du mich gern anmailen. LG Anke
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Huhu Anke! Dankeschön für die supischnelle Antwort *freu*! Hab ich das also richtig rausgelesen, daß Du die Sozialhilfe nicht zurückzahlen mußt *nochmalnachfrag*? LG... Vonny
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Ne, hab knapp ein jahr Sozi bekommen und muß nix zurückzahlen :-) LG Anke
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Habe auch ein ganz kleines Häuschen, mehr Hütte und habe 1 Jahr Soz.-Hilfe bekommen. Mir haben sie damals erklärt, das es auf das Eigentum ankommt, also auf Größe. Wenn es eine bestimmte Größe überschritten hätte, hätte ich es innerhalb einer bestimmten Frist verkaufen müssen, bzw. hätte Soz.-Hilfe nur als Darlehen bekommen (bis Haus verkauft ist). Da meine Hütte aber nur gut 60 qm Wohnfläche hat, habe ich ganz normale Soz.-Hilfe bekommen + Wohngeld und mußte auch nichts zurückbezahlen. LG Kirs
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Hm, bei uns hat die Größe keine Rolle gespielt. Lukas und ich leben auf 140 m², 4 Zimmer, KDB, sogar mit Kamin im Wohnzimmer. LG Anke
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Eigenartig, vielleicht ist das ja von Bundesland zu Bundesland verschieden. Da hast Du Glück, ich hätte sonst verkaufen müssen, egal zu welchem Preis. LG Kirs
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