Elternforum Alleinerziehend, na und?

Wer hat Ahnung??

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Also mein Mann haben uns unterhalten wie es wird wenn wir uns einen Anwalt nehmen. Ich habe eine Private Rechtschutz wo mein Mann mit rein geschrieben wurde. Hauptversicherungsnehmer bin ich. Meine Frage bei der Arag.private Berufs- Privatrechtschutz kann ich mir da einen Anwalt nehmen für trennung/scheidung? So richtig kann ich das nicht erlesen. L.G


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öhm ne normale privatrechtschutzversicherung beinhaltet eigentlich keine scheidung. auch keine sonstigen familienrechtliche sachen ( erbe und so) würde da nochmal nachhaken, ob das bei euch mit drin ist. ansonsten kannste nen anwalt nehmen udn mit dem abklären ob prozesskostenbeihilfe zustehen würde. dein mann kann dir eigentlich egal sein. auch wie er die scheidung bezahlen wird oder wie er es macht LG MEL


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Hallo, Scheidung und die damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten werden nicht von der Rechtsschutzversicherung bezahlt. Zur Sicherheit: Ruf doch einfach mal bei der ARAG an, aber ich bin sicher, die werden Dir da auch nichts anderes sagen. Grüße Sigrid


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Eigentlich übernimmt die RSV keine Scheidungskosten. Ich hab aber gerade mal gegoogelt (und frag mich immer, warum man im Forum fragt, anstatt zu googeln???) und gesehen, dass die ARAG auch die Kosten von Familienrechtsangelegenheiten mitversicherung mit einer Wartefrist von 3 Jahren. Wenn dein Vertrag älter als 3 Jahre ist, hast du also zumindest die Chance... Der einfachste Weg ist, deinen Versicherungsvertreter oder die ARAG selbst anzurufen oder einen Blick in deinen Versicherungsvertrag zu werfen. LG Marion


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Danke Euch mein Vertrag ist sogar 11 Jahre alt, ich werde da mal nachhaken. Ich bin froh das er es geschliffen hat und mir in Moment nicht mehr an die Kaare fährt und mitzieht und wir uns darüber mitlerweile auch unterhalten können oder es ist ein Spiel um alles mögliche herrauszubekommen, aber das bekomme ich auch noch raus. Danke nochmals


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Ich schätze, wenn der Vertrag 11 Jahre alt ist und seitdem nicht erneuert wurde, dann sind Familienstreitigkeiten NICHT mitversichert. Eine einmalige Beratung für den VN ist aber i. d. R. mitversichert. Mom, Du kannst aber die RS-Vers. anrufen und Dir evtl. Decklung geben lassen... Viele Grüße Désirée u. a. versicherungskauffrau :-)