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Wechsel zu Unterhalt

Wechsel zu Unterhalt

minifilou

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Hallo, Jetzt bin ich leider auch mal überfragt. Ich habe ein Kind aus einer Affäre. (Der kleine ist 4 Monate alt) Zum Kindsvater besteht kein Kontakt mehr. Ich habe Unterhaltsvorschuss beantragt, das wurde auch genehmigt. Eine Bekannte hat mir jetzt erzählt, dass der Kindsvater eine neue Arbeitsstelle hat und dort gut verdient. Regelt das ganze das Jugendamt automatisch oder wie und wo muss ich mich um Unterhalt bemühen? Wird die Zahlung des Vorschusses eingestellt und ich muss über einen Anwalt oder übers Jugendamt die Höhe des mir zustehenden Unterhalts berechnen lassen? Ich kenne mich da leider nicht aus und hoffe auf Rat. :)


Garnele08

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Antwort auf Beitrag von minifilou

Ich würde die UHV-Stelle anrufen oder anschreiben, dass der KV eine neue Arbeitsstelle hat. Normalerweise leiten die dann alles mit der Beistandschaft in die Wege. JA verlangt Gehaltsnachweis von ihm, bzw. vom AG und berechnet den Unterhalt.


UrselPursel

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Antwort auf Beitrag von Garnele08

Hallo, die Zahlung von UHV wird erst eingestellt wenn der Vater regelmäßig Unterhalt zahlt. Der UV- Stelle würde ich auf jeden Fall den neuen Arbeitgeber mitteilen, allerdings dürfen Dir die Kollegen dort ihre Ergebnisse nicht mitteilen. Bei den Kollegen von der Beistandschaft sieht das anders aus. Dort wird in deinem Auftrag geprüft und ermittelt. Gibt es denn bereits einen Titel? Ansonsten wäre das ja auch erstmal Hauptaugenmerk. Auf jeden Fall die Mitarbeiter informieren und sich beraten lassen, welche Möglichkeiten Du hast. Es muss ja auch keine Beistandschaft eingerichtet werden, vieles kann durch die Mitarbeiter auch im Rahmen der Beratung und Unterstützung erfolgen. Bei uns wird eine Beistandschaft erst dann eingerichtet, wenn es erforderlich wird (Vollstreckung, gerichtliche Festsetzung usw. ) Ich gehe mal davon aus, dass die Vaterschaft bereits anerkannt, bzw. festgestellt wurde. Liebe Grüße, UrselPursel