Mitglied inaktiv
Hallo... Ich bin normalerweise nicht in diesem Forum, weil ich (zum größten Teil) glücklich verheiratet bin... Heute möchte ich allerdings gerne eine Frage für eine Freundin stellen. Sie hat Stress mit ihrem Freund uns ist total unglücklich mit der derzeitigen Situation. Sie meinte heute zu mir, wenn sie wüßte, was ihr zusteht und wo sie hingehen muss, wäre sie schon längst weg. Nun meine Frage an Euch: Was bekommt Ihr als alleinerziehende Mütter? Unterhalt für Euch und für das Kind? Hartz IV? Wohngeld? Wieviel ist das? Und wo muss man sich informieren? Sie ist übrigens nicht verheiratet, der Vater hat die Vaterschaft allerdings für das Kind (1,5 J.) anerkannt. Meine Freundin arbeitet zur Zeit nicht. Freu mich über ein paar Infos, so dass meine Freundin vielleicht ein bißchen Mut bekommt das es auch ohne Mann geht. LG Malin mit Madeleine
Hallo :) erstmal soll sie zum Arbeitsamt gehen und hören ob ihr noch Arbeitslosengeld zusteht. Was sie sonst noch beantragen könnte, das sagt ihr der Mitarbeiter dort. Ansonsten Sozialamt. Ach entschuldigung: es heißt: Kreis-Job-Center. Und der dortige Mitarbeiter ist dann der Fallmanager. Super albern. Sie bekommt 345 Euro. Und fürs Kind bekomme ich 207. Ich weiß nicht ob das Kindesalter eine Rolle spielt. Mein Sohn ist schon 8. Dann gibts einen Mehrbedarf wegen Alleinerziehung: 41 Euro. Und Mietzuschuß ist etwas um die 350 Euro. Ich bin da so ein Sonderfall, deshalb kann ich nix dazu sagen. Aber dir stehen mit einem Kind nur 60 qm zu. Und das Amt besteht drauf, daß sich eine solche Wohnung gesucht wird. Denn wenn die Wohnung teurer ist, dann Pech gehabt. Es gibt noch einen Heizkostenzuschuß, bei mir 55 Euro. Keine Ahnung ob das überall gleich ist. Ja und Krankenversicherung und Rentenversicherung wird übernommen. Das wäre es. Kindergeld wird hübsch abgezogen und falls Unterhaltszahlungen erfolgen werden die auch noch abgezogen. Ich hoffe das hilft erstmal. Aber ich glaube Google weiß da noch ein paar nette Seiten mit Auskünften anzubietn. :) Liebe Grüße Ylvia
Hallo,falls deine Freundin nicht arbeitet muß sie zum Arbeitsamt und HarzIV beantragen.Was ihr da zusteht kannst Du über Web.de Stichwort Alleinerziehend ausrechnen lassen.Steht gleich ganz oben auf der Seite.Selbst wenn deine Freundin nicht verheiratet ist steht ihr dennoch Unterhalt vom Vater des Kindes zu,dies allerdings nur wenn er den auch bezahlen kann.Falls er verdient dann muß er Unterhalt für´s Kind bezahlen,siehe Düsseldorfer tabelle auch über Web.de nachzu lesen.Arbeitet der Vater nicht stehen deiner Freundin 127 Euro Unterhaltsvorschuß zu.Als erste Anlaufstelle wäre immer das Arbeitsamt,ist vor allem als vorab Info denn man muß ja auch wissen,in was für eine Wohnung man ziehen darf,wie groß und wie teuer.Die Diakonie wäre dann auch eine Möglichkeit,die Leute dort helfen auch bei den Anträgen.LG
Moin Bin zwar eher in anderen Foren unterwegs ;) aber ich bekomme mit HartzIV insgesamt 665 Euro zum Leben! Da sind 345 Euro Regelleistung für Mama,207 Euro minus Kindergeld für meine Tochter, 127 Euro Unterhaltsvorschuß vom JA (wird von meiner Regelleistung abgezogen!)und 124 Euro Alleinerziehenden-Mehrbedarf Macht insgesamt 676 Euro von drei Ämtern :o) Die Miete ist ÜBERALL verschieden, leider! Da solltest Du einfach mal beim zuständigen Amt anrufen und für Deine Region die Mietobergrenzen erfragen! Allgemein gültig ist aber, dass Dir mit einem Kind 60qm zustehen! Alles gute für Deine Freundin.....und schön, dass Du ihr zur Seite stehst!!! LG Diane
Die letzten 10 Beiträge
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita
- Wunsch nach papa
- Änderung der Umgangstage
- Umzug zu neuer Partnerin ohne Kinder
- Umzug mit Kind
- Mein narzistischer Ex treibt mich noch in den Wahnsinn
- Alleinerziehend und mit Kindern auf‘s Schiff
- Ferienwohnung, wie mit dem Kind im großen Bett schlafen, ohne das er rausfällt