Mitglied inaktiv
hallo! hatte vopr paar tagen gepostet, dass es bei uns probleme gibt beim ausübern des gemeinsamen sorgerechts. war gestren bei meiner anwältin. die hat mir etwas kopiert. dort ist die rede davon,dass die person,bei der die kinder leben ion unerheblichen dingen alleinige entscheidungsfreiheit hat. was sind denn nun diese unerheblichen dinge? und wo wird es erheblich? ist das denn nirgends niedergeschrieben??? bitte helft mir! lg
Hi, also "unerhebliche Dinge" ist meiner Meinung nach eine etwas unglückliche Wiedergabe. Eigentlich heisst es, dass der betreuende Elternteil bei gemeinsdamer Sorge die "Entscheidungen des täglichen Lebens selber entscheiden kann. "Erhebliche Dinge" die zu entscheiden sind wären zB im Zusammenhang mit Schulwechsel, Operationen etc, die dann gemeinsam zu entscheiden wären, weil die wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung des Kindes haben. cu
hi rainer, und die alltäglichen? welche alltäglichen dinge darf ich dann selber entscheiden/für welche bruahc ich keine einverständnis? lg katrin
Die letzten 10 Beiträge
- Elternabend, wenn nur ein Elternteil verfügbar ist?
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.