Elternforum Alleinerziehend, na und?

Was sind die ....

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Konsequenzen wenn man die Außendiestarbeiter von der Arge nicht in seine WOhnung lässt ? LG


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Ich denke mal, Kürzungen der Leistungen wegen Verweigerung der Mitwirkpflicht (heißt das so?) LG Heike


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Mitwirkungspflicht hört sich besser an :-)


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um eventuelle "Sanktionen" abzuwenden, könntest Du schnellstmöglich anrufen und einen Zweittermin vereinbaren. Es müssen triftige Gründe vorliegen, einen Hausbesuch vorzunehmen. Falls "einfach so" sanktioniert wurde, nur weil Du nicht da warst, kannst Du Widerspruch einlegen. LG Ilona


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Huhu danke für deine Antwort. Das denke ich mir wohl auch. LG


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Ja aber was denn für Gründe?


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Seit wann müssen triftige Gründe vorliegen, ist das neu? Ich dachte immer, das Amt darf jederzeit stichprobenartige Hausbesuche machen (auch ohne Anmeldung?) Ralph, where are you, help! :-) LG Heike


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Mir ist schon klar, daß nur Sanktionen drohen wenn der Besuch angemeldet war und derjenige dann nicht anzutreffen ist :-) Aber trotzdem dürfen sie doch auch "einfach so" kommen oder? LG Heike


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Die dürfen "eigentlich" nicht "einfach so" kommen. Machen sie aber. Wenn man freundlich um einen Termin bittet, wird dem meist nachgekommen. Es müssen Gründe vorliegen, die allein aus dem Akteninhalt heraus nicht klärbar sind und auch mit der persönlichen Vorsprache bei der ARGE nicht geklärt werden können. Tja, das ist die Theorie. Die Praxis sieht oftmals ganz anders aus.... Die Fragen bezüglich der Hausbesuche sind oft schwierig. Ich kann da nur wieder das "Erwerbslosenforum.de" empfehlen, das konkrete und sehr umfangreiche Hilfe dazu anbietet. Oder natürlich auch der Ralph direkt aus der Praxis... LG Ilona


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Hallo, zunächst einmal: Hausbesuche müssen nicht angemeldet sein, andernfalls braucht das Amt gar nicht erst antreten, weil bei unerhlichen/kriminellen Antragstellern dann alles entsprechend hergerichtet werden wird. Wir haben es hier schon mehrmals gehabt, daß nach mehreren erfolglosen Versuchen niemand angetroffen und anschließend die Leistung vorerst gestoppt wurde. Klar kamen die Betreffenden dann sofort ins Amt, sobald das Ausbleiben der Leistung bemerkt wurde. Oft sind wir dann mit denen sofort los und haben einen Hausbesuch durchgeführt. Bei einem konnten z.B. gleich alle Verdachtsmomente zweifelsfall ausgeräumt werden, bei einem anderen wurden stichhaltige Anhaltspunkte vorgefunden, daß keine Hilfebedürftigkeit vorlag, sondern Sozialleistungen erschlichen werden sollten. Folge einer mangelnden Mitwirkung kann die völlige Einstellung der Leistung sein. Auf jeden Fall macht man es sich bei einer Verweigerung schwer, zumal auch unter uns Sachbearbeitern Mund zu Mund-Propaganda betrieben wird, und den Ruf, eine mögliche Vertuscherin zu sein, wird man so schnell dann nicht wieder los! Das würde ich unter allen Umständen zu vermeiden suchen, erst recht, wenn man nichts zu verbergen hat. Viele Grüße Ralph/Snoopy


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Es müssen "stichprobenartige" Hausbesuche ohne Voranmeldung nicht hingenommen werden. 1. Gründe müssen angegeben werden und auch vorliegen. 2. Es muss ein Termin vereinbart werden. Wenn aufgrund dessen, dass keine Gründe angegeben werden und unangemeldet jemand Einlass begehrt und ihn nicht erhält, sanktioniert wird, kann man sich schon dagegen wehren. Kostet natürlich Nerven. Wird aber oft von den Sozialgerichten "pro" für die Hilfeempfänger beschieden. LG Ilona


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Die Beweislast ist nämlich seit Sommer letzten Jahres z.T. umgekehrt worden. So muß z.B. nicht mehr das Amt nachweisen, DAß eine eheähnliche Lebensgemeinschaft besteht (wie soll ein Amt das machen, des nächtens den Aufpasser im Bett spielen??). Nein, im Zweifel müssen die Antragsteller beweisen, daß dem NICHT so ist. Findet sich in einer WG bei einem unangemeldeten Hausbesuch (selbstverständlich OHNE TERMIN!!! tststs) dann nur ein französisches Bett in der Wohnung, ist der Fall glasklar! *sfg* Bei einem angemeldeten Besuch, würden wir natürlich ganz brav g5trennte Schlafstätten vorfinden. Deshalb: Die Mär vom nichtstatthaften unangemeldeten Besuch ist eben nur ein Märchen... Viele Grüße Ralph/Snoopy


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muss ich noch lange nicht jedermann unangemeldet Zutritt zur Wohnung gewähren, Ralph. Das eine hat mit dem anderen komplett nichts zu tun. Was für ein (irrer) Glauben der Ämter. Nicht jeder, der dem Amt den Einlass verwehrt, muss gleich was zu verbergen haben. Diese Art von Generalverdacht finde ich u.a.S. Die Wohnung ist unverletzlich. Nur mit polizeilichem Durchsuchungsbefehl oder in anderen NOTfällen darf der Einlass nicht verweigert werden. WO LEBEN WIR HIER DENN???????


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und anerkannt bist, aber das Grundgesetz wird hier mit Füssen getreten. Und das findest Du in Ordnung? Hinterfragst Du diese - im übrigen rechtswidrige, wie viele Sozialgerichtliche Entscheidungen aussagen - Handlungsweise denn gar nicht? LG Ilona


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hallo ich nochmal... also ich habe mit sicherheit nichts zu verbergen. ich habe im moment echt probleme mit dem amt. mir wurde zuerst kein geld bezahlt da mein ex sich einfach von der versicherung abgemeldet hatte und die kinder nicht mehr versichert waren, wovon ich aber nichts wußte. dann habe ich kein geld bekommen weil das alles mit dem unterhaltsvorschuss nicht geklärt war. heute habe ich telefoniert und ich sollte wieder geld bekommen. ich war so perplex als die vor meiner tür standen und auch so wütend das "die " schon wieder irgendwas von mir wollen das ich sie nicht reingelassen habe. jetzt könnt ich mir auch in den arsch treten, aber das ist doch meine privatsphäre und ich war echt wütend und hatte wohl ne kurzschlußreaktion. ich bin grad echt fertig mit den nerven. LG


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... und gottlob die Gerichte inzwischen auch. :-) Es ist ja auch nicht so, daß wir hier grundsätzlich jeden unter Generalverdacht stellen. Andererseits wird gerade mit dem ALG II ein Schindluder ungeahnten Ausmaßes betrieben, und es ist völlig ok, das bei Verdachtsmomenten dann entsprechend Hausbesuche gemacht werden. Und Du kannst Dich ja auch weigern, nur mußt Du dann eben die Konsequenzen tragen. Wo wir sind? In einem Sozialstaat, dessen Ausgaben immer mehr aus den Fugen geraten, gerade auf diesem Feld. Ich finde es mehr als gerechtfertigt, da regulierend-kontrollierend eingreifen zu dürfen. Viele Grüße Ralph/Snoopy


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vielleicht stehe ich ja etwas alleine mit meiner Meinung hier,aber ich finde das ABSOLUT richtig, dass in dem Fall OHNE Voranmeldung "hereingeschneit" wird!! Sonst wäre ja die Dunkelziffer der "eheähnlichen Gemeinschaften" noch höher und das kann und will ich nicht gutheißen. anja


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Ich unterstreiche jedes einzelne Wort von dir. Wo leben wir eigentlich, dass irgendein Mensch meine Wohnung *durchsuchen* darf- ohne Gerichtsvollzieher oder polizeiliche Anordnung? Ob ich was zu verbergen habe, muss ich zuerst mit meinem moralischen Kodex in Einklang bringen. Aber ein Hausbesuch ohne vorherige Absprache ist rechtens? Ich kann das nicht glauben... Lg asya


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Anja, ich finde, dann sollten von mir aus in Fällen, die offensichtlich sind Nachbarn befragt werden. Mich macht eher die Dunkelziffer der Schwarzarbeiten und Steuerhinterziehung von grossen Firmen wütend. Das wäre aber wieder ein anderes Thema:-) Gute Besserung an deine Mäuse Lg asya


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Hi Ilona, laß das mal aus dem Spiel. :-) die Unverletzbarkeit der Wohnung ist gewährleistet. Bringe da bitte nichts durcheinander! Kein Amt, auch wir nicht (mit Ausnahme des Gerichtsvollziehers) darf sich mit gewalt Zugang verschaffen, wenn der Betreffende sich dagegen zur Wehr setzt. Polizeilich-hoheitliche rechte haben wir nicht, und das ist gut so. Aber: Wenn ich eine Sozialleistung haben will, dann muß ich ggf. auch damit einverstanden sein, daß sich die entsprechende Dienststelle von der Richtigkeit meiner Angaben überzeugt, insbesondere, wenn Zweifel bestehen oder im Nachhinein aufgetreten sind. Anderes beispiel: Die Würde des menschen ist unverletztlich, und die körperliche Unversehrtheit ist auch grundrechtlich zugesichert. Aber wwürdest Du jemanden eine Erwerbsunfähigkeisrente ohne Gutachten der Amtsärzte ungeprüft zugestehen, der sich weigert, die entsprechenden Untersuchungen durchführen zu lassen incl. Blutentnahmen, weil er sich auf das oben erwähnte Grundrecht beruft? :-) Ich sehe hier in beiden Fällen nicht, daß hier irgendwelche Grundrechte mit Füßen getreten werden. Und Grundrechte sind beschränkbar, sofern Rechte anderer, in diesem Falle rechte der Steuerzahlung nach sparsamen Umgang der Steuergelder, betroffen sind. Hierüber kann man nun streiten, das ist richtig. aber die Grundrechte haben nicht diesen Unantastbarkeitsanspruch, den Du unterschwellig unterstellst. Viele Grüße Ralph/Snoopy P.S.: Ich bin jetzt weg und kann leider nicht mehr weiterdiskutieren, werde heute Abend aber mal reinschauen. :-)


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habe gerade alle 4 hier.........*aargh* Klar, das auch, da hast du Recht , nur denke ich eben, dass logischerweise kein Mensch, der einen Partner bei eich wohnen hat so "doof" ist und nach Anmeldung eines SB der ARGE ihn zu Hause neben sich sitzen hat....


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... muß auschließlich dort gekehrt werden... Schöne Logik! Hat nichts miteinander zu tun. :-) Viele Grüße Ralph/Snoopy


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Oh doch Ralph. Man sollte den grössten Dreck wegmachen, bevor man die Zeit und das Geld in kleine Häufchen investiert. Ganz abgesehen von der Medienverdummung, dass Arbeitslose die grössten Parasiten sind und fast alle- den Staat betrügen. Oder hast du nicht geschrieben, dass unser Staat immer ärmer wird?? Danke für die Blumen:-) Lg asya


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... völlig aus dem Ruder gelaufen sind, daß wir Praktiker seit der Reform mehr und mehr den Verdacht haben, daß immer mehr besch... wird, ist ein offenes Geheimnis, die Ausgaben werden von den Politikern auch immer wieder beklagt. Die Sozialtransfers im Bereich ALG II, Grundsicherungsleistung und Rentenzahlungen (nicht die Altersrente) nehmen Ausmaße an, die noch vor 3 Jahren als unvorstellbar galten. Ich finde es allerdings fast schon unverschämt, daß Du mich für die schlecht recherchierte Berichterstattung in den Medien verantwortlich machst. Unser Staat wird immer ärmer, das steht allerdings fest. Denn die immer noch stattlichen Sozialtransfers müssen von immer weniger Menschen, namentlich den abhängig Beschäftigten, getragen werden. Reiche und viele Selbstständige klinken sich da nämlich weitestgehend aus. War gerade ein ellenlanger Artikel zu diesem Thema im Spiegel in den letzten Wochen. Daraus allerdings zu schließen und zu behaupten, ICH würde die Arbeitslosen für den finanziellen Notstand in unserem Lande verantwortlich machen, finde ich schon allerhand. Viele Grüße Ralph/Snoopy, der jetzt wirklich weg ist.


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Nein, dich mache ich für nichts verantwortlich. Ich kann in meinem Posting keinerlei Anzeichen von Schuldzuweisung erkennen. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass eine Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit unserem Staat mehr Schaden zufügt, als eine Frau, die einen festen Freund ein paar Tage die Woche bei sich übernachten lässt. Lg asya (ich schaue heute abend auch nochmal rein, schönen Feierabend;-) )


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darf mein freund nicht bei mir übernachten ?


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Ist ja ne richtige Diskussion geworden. Interessant und jetzt bin ich wieder schlauer :-) @siona: Natürlich darf dein Freund bei dir übernachten. Mein Freund und die Kids verbringen jedes WoEn hier. Aber wir leben (noch) nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft wo der eine für den anderen finanziell aufkommen könnte. LG Heike


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danke dir :) ich dachte jetzt der darf nich mal hier schlafen. kenn mich mit dem allem ja gar nicht aus. darf der denn auch ne zahnbürste und ein paar klamotten hier haben oder ist das fürs amt anlass dafür das was nicht richtig angegeben ist ? LG


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Hmmm, da wäre auch Ralph wieder der bessere Ansprechpartner... Ich kenne es nur aus Reportagen (und da weiß man ja nie, ob es so stimmt) daß, sobald Hygieneartikel und Sachen vom Partner in der Wohnung zu finden sind, davon ausgegangen wird, daß man nicht nur eine Nacht oder so miteinander verbringt. Mein Freund nimmt am Sonntag immer seine Siebensachen komplett wieder mit :-) LG Heike


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ok dann hätten sie heut wohl was zu beanstanden gehabt hätt ich sie reingelassen ;) mein freund wohnt nur 15 min mim auto weg und ist fast jeden abend hier bis morgens wenn er zur arbeit fährt. wußte aber nicht das das so ausgelegt wird.


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hmm also ich bin mir auch relativ sicher das wenn ne zahnbürste und kleidung da sind das dann von ner eheähnlichen gemeinschaft ausgegangen wird. und mal ehrlich wie willst du beweisen das die nur am WE oder ab und an mal benutzt wird. desweiteren frage ich mich, wie die auf dich gekommen sind? gabs da irgendwelche anhaltspunkte, denn so ohne triftigen grund stehen die sicherlich nicht vor der tür. nur gut das ich single und wirklich AE bin so kann ich solche "besuche" guten gewissens reinlassen :) LG


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wenn er fast jeden abend da ist, würde ich als mitarbeiter auch als eheähnliche gemeinschaft auslegen und wenn du ehrlich bist würdest du es auch als solche sehen oder? soooo nun geh ich erst ma das schöne wetter geniessen und bin weg :) LG


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frag mich nich wie die dazu kommen zu mir zu kommen. ich mein die leute hier sehen ja das mein freund ziemlich oft hier ist, aber es bringt ja keinem was das dem amt zu melden. weil wir uns nur abends sehen und nur am wochenende mal den ganzen tag, aber deswegen ist das doch nicht ne eheähnliche gemeinschaft. ich hab immer noch mein leben und er seins. das versteh ich nicht wirklich. LG


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Siona, du musst das aber mit den Augen des Amtes sehen und ich schließe mich da doch krümel und murmel an. Er ist fast jeden Abend bis zum anderen Morgen bei dir... Da MUSS erstmal von Betrug ausgegangen werden. Auch wenn ihr jeder eure eigene Wohnung habt, so führt ihr doch fast schon eine eheähnliche Gemeinschaft. Wenn mein Freund JEDEN Abend hier wäre und auch von hier aus zur Arbeit fahren würde, hätte ich schon längst einen Sachbearbeiter vor der Tür stehen. Meine "lieben" Nachbarn beobachten mich mit Argusaugen, das ist nunmal fast überall so :-/ Fazit: Beweise ihnen, daß ihr nicht in eheähnlicher Gemeinschaft lebt und sei in Zukunft etwas vorsichtiger. Dann muß dein Freund doch mal lieber in der Woche öfter zu Hause schlafen, ansonsten wird dir wirklich Geld gekürzt oder gar ganz gestoppt :-( LG Heike


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Zweite Möglichkeit: Ihr zieht offiziell zusammen dann hat sich das Problem gelöst :-) Jetzt bin ich aber auch weg, meine Wohnung sieht aus wie ein Schlachtfeld und ich hänge wieder nur im Forum fest *gg* LG Heike


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Ich hätte kein problem damit wenn das Amt unangemeldet vor der Tür steht (auch wenn ich diese Meinung allein haben sollte)aber wenn die sich anmelden ist doch klar das nichts gefunden wird. Und wenn mein Freund einmal die Woche bei mir schläft ist das denke ich kein Problem für die. Habe in der Nahbarschaft genau solche Leute wohnen sind zwar zusammen gemledet aber zocken das Amt in allen anderen Punkten ab da könnte mit der Hut hoch gehen.....da müßten die Kontrollen auch mal eingeführt werden....


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ganz ehrlich, ich hab bis jetzt an sowas gar nicht gedacht. ich wußte nicht das man das nicht darf und ich versteh den grund auch nicht wirklich. mein freund lebt noch bei seiner mutter, wir sind ja noch jung.... ich mein, ich bekomme kein geld oder sowas von meinem freund, wir sind halt nur gerne und oft zusammen, und er muss ja immer kommen wegen den kindern. ich hatte mir darüber bis jetzt wirklich noch keine gedanken gemacht und ich bin jetzt auch total perplex deswegen ! LG


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Ich glaube nicht, dass die ARGE da bestimmte Personen heraussucht, sondern dass das einfach Stichproben sind. Sogar bei mir und meinen 5 Kindern waren die mal, ich warda gerade 8 Wochen verwitwet. Das war dem Sachbearbeiter damals unangenehmer, als mir.


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Das glaub ich Dir das es Ihm unangenehm war...Bloß warum stoppt man auch nicht solche Leute die nur mit irgendwelchen rechnungen zum Amt gehen und auch alles durch bekommen...?


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auch noch nicht begriffen,leider!


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Tja aber was soll"s so manchesmal denke ich darüber nach wenn ich mal beim Amt bin den ein Tip zu geben das die das Geld gar nicht dafür nutzen wofür der Antrag von den immer gestellt wird.


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Hallo Zusammen, ich sehe es ganz genauso wie Ralph und bin froh, das es die Gerichte anscheinend mittlerweile genauso sehen. Und ganz ehrlich wenn jemand fast jeden Tag nach der Arbeit bis zum anderen Tag bis zur Arbeit in einer Wohnung ist...was ist das dann ??? Hört sich für mich nach einer eheähnlichen Gemeinschaft an ;-). Und wie das Amt zu dir kommt wundert mich gar nicht...ich garantiere dir das Nachbarn dem Amt das gesteckt haben... Grüße Linda