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Was passiert, wenn Ex-Mann arbeitslos wird?

Was passiert, wenn Ex-Mann arbeitslos wird?

Miriundich

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Hallo zusammen. Bin bis jetzt stille Mitleserin und hoffe, es kann mir hier jemand eine Auskunft geben. Ich habe natürlich erst gegoogelt, konnte aber mit den Antworten nichts anfangen. Also folgendes: Mein Mann und ich haben uns vor 3 Jahren getrennt und so lange wohne ich schon mit meiner Tochter (jetzt 7) in einem eigenen Haushalt. Er zahlt für seine Tochter Unterhalt. Soweit alles gut. Was passiert, wenn er arbeitslos wird ( könnte eventuell sein, ist aber noch nicht sicher)? Mir geht es nicht um den Unterhalt für meine Tochter, kämen zur Not auch ohne aus, da ich arbeite und relativ gut verdiene. Kann es sein, dass ich meinen Ex finanziell unterstützen muss, sprich die Arge auf mich zukommt und Geld verlangt? Wie viel Selbstbehalt steht mir denn zu? Finde keine befriedigende Auskunft dazu. Ich hoffe, es kann mir jemand helfen. Hab nämlich schon richtig Bauchschmerzen, weil ich endlich Land sehe, was meine Einkommen angeht. Vielen Dank schon mal und liebe Grüße! MB


mf4

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Antwort auf Beitrag von Miriundich

Du musst für ihn nichts zahlen. Für dein Kind kannst du UH-Vorschuss (180€) beim Jugendamt beantragen. Das bekommst das Kind auch, wenn du Einkommen hast.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von mf4

Das ist aber eine mutige Aussage, mf4. Weißt Du irgendwas, was nicht im Posting steht? Tatsache ist, daß man durchaus auch 3 Jahre nach der Trennung noch herangezogen werden kann, für den Ex-Gatten zu zahlen. Es ist zwar eher unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Natürlich hat sie den üblichen Selbstbehalt, der gegenüber einem Erwachsenen höher ist als gegenüber einem Kind (genaue Zahlen habe ich grad nicht im Kopf). Außerdem ist sie dem Kind unterhaltspflichtig, und das geht vor dem Ex-Gatten. Und schließlich bekommt er zunächst ja ALG1, was für ihn selber reichen sollte, wenn er bisher Unterhalt zahlen konnte.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Soweit ich weiss muss man auch bei ALG1 den Unterhalt weiterzahlen in normaler Höhe. Ich meine bis zu 6 Monate. Google das mal Hm. Sie schreibt auch nur getrennt, nicht geschieden. Vielleicht sind sie es noch nicht ?


CKEL0410

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Antwort auf Beitrag von Miriundich

Hallo ich glaube nicht das es da unterschiede gibt. Wenn Frau Geld von der Arge bekommt und der exmann oder getrenntlebende partner gut verdient, werden diese auch dazu aufgefordert ihr Einkommen offen zu legen. Auch noch nach der Scheidung.


Miriundich

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Antwort auf Beitrag von CKEL0410

Hallo, musste noch arbeiten, darum kann ich jetzt erst schreiben. Vielen Dank schon mal für die Antworten. Sind nur getrennt, nicht geschieden (spare noch für die Scheidung ) Werde morgen mal bei der Agentur anrufen und mich erkundigen. Ich hätte halt gern gewusst, wieviel ich zum Leben behalten darf (falls es soweit kommt). . Ich weiss, ungelegte Eier. Muss ja nicht so kommen. Grüssle, MB


Franke

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Antwort auf Beitrag von Miriundich

Keine schlafenden Hunde . . . Womöglich gerätst Du zufällig an den späteren Sachbearbeiter Deines Mannes. Erkundigen kann man sich auch anderweitig.


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von Miriundich

Recht oder Unrecht, ich fände es schon sehr befremdlich, wenn ich nach drei Jahren Trennung für meinen arbeitslos werdenden nochMann aufkommen müsste! Wie gesagt, ich kenne die Rechtslage hier nicht, aber sollte dem wirklich so sein, zweifel ich wirklich an unserem Rechtssystem, was ich ja eh schon tue...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

hab vor ein paar jahren deswegen extra eine notariell beglaubigte unterschrift getätigt, um dem ggf zu entkommen. der exmann auch. ob es tatsächlich zum tragen käme, weiß ich nicht.


Miriundich

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Naja, ich glaub den Rat mit den "schlafenden Hunden" werde ich vorerst beherzigen. Wer weiss , die Welt ist manchmal klein. Komme gut über die Runden ( kein Leben im Luxus), ohne irgendwelche staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen zu müssen.Zahle seit über 20 Jahren brav meine Arbeitslosenversicherung ( wie mein Ex auch). Darum ist es doch eigentlich eine Versicherung. Mein Haftpflicht kommt ja auch nicht daher und prüft, ob nicht ein anderer dafür aufkommen kann. Mich wundert aber auch nichts mehr, darum kann ich mir das echt vorstellen. Es gibt ja manchmal Rechtsprüche, da fragt man sich .... Jetzt hoffe ich mal, dass ich mir umsonst nen Kopf gemacht habe und mein Ex in seiner Firma alt und grau werden darf. Wäre für ihn ja eigentlich schlimmer. Nochmals Danke für die Antworten. Grüssle, MB


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Miriundich

Deswegen schrub ich ja von ALG1. Wenn das reicht für sein Leben - und das halte ich für wahrscheinlich, wenn er derzeit Unterhalt zahlen kann - dann bist Du raus aus der Nummer. Blöd wird es, wenn er entweder kein ALG1 mehr bekommt, oder das ALG1 nicht reicht. In dem Fall bezieht er ALG2, was KEINE Versicherungsleistung ist. Und dann bist Du u.U. fällig.


Miriundich

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Ach so. Danke. Hab bei meinen Recherchen diesbezüglich nichts eindeutiges rausgefunden. Dachte, das wäre egal, ob 1 oder 2. Musste mich Gsd noch nie damit beschäftigen. Das beruhigt mich ein wenig. Ich glaube ja nicht, dass er so lange arbeitslos wäre. Aber wer weiss das schon, heutzutage ist es nicht mehr so einfach. Grüssle


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von Miriundich

ich gehe mal davon aus, dass er so lange in einem Arbeitsverhältnis war, dass ihm ALG I zusteht. Was zahlt er momentan an Unterhalt? Ich bin nicht sicher, aber ich glaube Unterhaltsvorschuss durch das JA liegt bei 189 Euro? Unter Umständen trifft es Dich wirklich nicht.


Miriundich

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Er arbeitet schon über 25 Jahre und verdient normal. Bekomme 309 Euro Unterhalt für die Kleine. Er müsste also auf jeden Fall ALG1 bekommen. Vielleicht mache ich mich auch verrückt. Hab das mit der Firma halt heut erfahren und dann kam ich auf einmal ins Grübeln. Was wäre wenn. Da kommt Frau auch immer auf die wildesten Gedanken. Mein Gott,denk ich mir gerade,es gibt weitaus Schlimmeres. Solange ich mir um solche, noch gar nicht eingetroffene Sachen, so ein Kopf mache, hab ich wirklich sowas von keine Probleme. Trotzdem, danke für die ernsthaften Antworten.Hat mir auf jeden Fall geholfen. MB


nociolla

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Antwort auf Beitrag von Miriundich

Ich hatte das ganze andersherum ich bin plötzlich damals arbeitslos geworden zu Ende Januar. Mir stand Arbeitslosengeld 1 zu und die Scheidung lief. Als erstes hieß es auf den Amt ich muss mich und die Kinder da noch verheiratet beim Ex Familien versichern. Da ist mein Ex und seine Krankenkasse zu verpflichtet. Zweitens war mein Arbeitslosengeld 1 nicht genug also habe ich Wohngeld dazu beantragt , das Wohngeldamt sagte erst müssen Unterhaltsansprüche für mich gegen meinen Ex neu geklärt werden da mein Einkommen ja verändert ist. Da er Unterhaltspflichtig für mich ist da verheiratet auch wenn die Scheidung lief und wir seit 5 Jahren getrennt lebten. Gott sei dank hatte ich zu April wieder einen Job , da ich den Vertrag schon Anfang März unterschrieb sagte das Amt auch ich brauche mich dann nicht Familien versichern zu lassen . 1 Monat muss die KK wohl eh nach Kündigung und den 1 Monat Rest hat das Amt gemacht . Was auch gut war den die Scheidung ist im Juni für Rückwirkend zum März rechtskräftig erklärt worden. Und dann hätte auch da alles Rückwirkend geändert werden müssen. Mir würde immer gesagt : Sie sind noch immer verheiratet - wenn auch getrennt lebend. Deshalb ist er zum Unterhalt verpflichtet. Da geht der Unterhalt des NOCH Ehemannes vor Sozialgeldern. http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/eu_wann.htm Noci