Elternforum Alleinerziehend, na und?

Was ist eine Beistandschaft beim JA?

Was ist eine Beistandschaft beim JA?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Kann mir jemand helfen? Was ist das denn genau beim Jugendamt?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

hab ich gerade gegogglet,hab ich nämlich nicht gebraucht Die Beistandschaft ist ein für Sie freiwilliges und kostenfreies Hilfsangebot der Jugendämter bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Sie schafft somit auf freiwilliger Basis für alle alleinerziehenden Elternteile die Möglichkeit, Hilfe des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen bezüglich Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Das heisst im Grunde das du dem JA eine Vollmacht erteilt für dich bzw. in deinem Namen in regelmässigen Abständen Gehaltsbescheinigungen des KV einzufordern, du erwirkst einen Titel gegen den KV ein damit er unterhalt zahlen muss. Die erledigen sämtlichen Schriftverkehr in deinem Namen und du brauchst dich um nichts mehr zu kümmern. GRüßle, Rubinsche


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

nicht wirklich... Ich habe ab der Geburt von Simon an die Beistandschaft beim Jugendamt beantragt. Das heißt nicht, dass das Jugendamt damit Dich bevormunden kann oder Überraschungsbesuche bei Dir daheim macht, weil Du Dir nicht zutraust Dich allein zu kümmern. Sie ist vielmehr dazu da, die rechtlichen Interessen Deines Kindes bis zu einem bestimmten Lebensjahr (6?) gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Bei mir wars z.B. so, dass das Jugendamt, nachdem der KV keinen Unterhalt mehr zahlte, alles von allein in die Wege geleitet hat, damit es zur Gerichtsverhandlung kommt. So liegt denen auch der vollstreckbare Titel vor über das Unterhaltsfestsetzungsurteil. Der ganze Spaß ist kostenlos und entlastet sehr. Sie rufen immer mal wieder an und fragen, ob alles oki ist. Ich habe da einen super Sachbearbeiter, der sich auch jedesmal total lieb kümmert. Ansich eine sehr gute Sache! Kannst Du jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Hat keinerlei Einfluss auf die Erziehung oder so. LG Sue


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

aber leider nimmt sie die Mütter nicht in die Pflicht nur die Väter


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Noch eine Frage zur Beistandschaft - kümmern die sich auch um den Ehegattenunterhalt? Oder muss ich dann wg. Kindesunterhalt zum JA und wg. meinem Unterhalt zur Anwältin? Mann und ich hatten ja 750 Euro schriftlich festgehalten, ich bekomme seit Januar aber nur noch 500 Euro von ihm....


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Habe hier mal was rausgesucht, das ist von der homepage unseres Stadtjugendamtes. Wenn ich das richtig verstehe, kümmern sie sich auch um Deine Belange, allerdings weiß ich nicht, ob das für minderjährige Mütter gilt oder auch für "Erwachsene" Beistandschaft, Vormundschaft und Unterhaltsvorschuss Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Beistandschaft beraten und unterstützen alleinerziehende Elternteile, alleinsorgeberechtigte Mütter, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, und junge Volljährige bei folgenden rechtlichen Fragen: Ausübung der Personensorge Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen Geltendmachung eigener Unterhaltsansprüche der allein sorgeberechtigten Mutter nach § 1615 l BGB (sog. Betreuungsunterhalt) Vaterschaftsfeststellung Beistandschaft Alleinsorgeberechtigte und - bei gemeinsamer Sorge - alleinerziehende Elternteile, können beim Stadtjugendamt schriftlich eine kostenlose Beistandschaft für ihr Kind beantragen. Dabei vertritt das Jugendamt das Kind gesetzlich bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder bei der Geltend machung der Unterhaltsansprüche des Kindes. Voraussetzungen sind, dass das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann durch schriftlichen Antrag des alleinsorgeberechtigten Elternteils jederzeit beendet werden. Beurkundung von Sorgeerklärungen Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können die elterliche Sorge gemeinsam übernehmen, in dem sie ihren Willen dazu übereinstimmend in sogenannten Sorgeerklärungen beurkunden lassen. Die Sorgeerklärungen können von einem Notar oder dem Jugendamt beurkundet werden, wenn über die elterliche Sorge bisher keine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde. Die Beurkundung ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich. Die gemeinsame elterliche Sorge kann ausschließlich durch eine Entscheidung des Familiengerichts geändert werden. Auskunft über das alleinige elterliche Sorgerecht der Mutter Die Mutter, die mit dem Vater des Kindes bei der Geburt nicht verheiratet ist und die mit dem Vater keine übereinstimmende Sorgeerklärung abgegeben hat, kann vom Stadtjugendamt eine schriftliche Auskunft über ihr alleiniges Sorgerecht verlangen. Dies dient ihr als Nachweis im Rechtsverkehr, z.B. bei Behörden und Banken. Das Jugendamt wird Vormund des Kindes wenn ein alleinsorgeberechtigter Elternteil wegen Minderjährigkeit sein Kind gesetzlich nicht vertreten kann wenn die elterliche Sorge eines Elternteils wegen der Einwilligung in eine Adoption ruht, ausgenommen bei Ehegatten, dessen Kind vom anderen Ehegatten angenommen wird wenn das Jugendamt vom Familien- und Vormundschaftsgericht zum Vormund bestellt wird. Das Jugendamt wird Pfleger eines Kindes, wenn es vom Familien- oder Vormundschaftsgericht dazu bestellt wurde. Unterhaltsvorschuss Alleinerziehende, die für ihr Kind unter 12 Jahren keinen oder weniger als 127 Euro bzw. 170 Euro Unterhalt erhalten, haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Unterhaltsvorschuss wird für ein Kind bis zum 6. Geburtstag in Höhe von bis zu 127 Euro, für ein Kind bis zum 12. Geburtstag bis zu 170 Euro bezahlt, höchstens aber für 6 Jahre. Antragsberechtigt ist jeder Elternteil, der mit seinem Kind allein lebt und u.a. dessen Kind noch nicht 12 Jahre alt ist monatlich weniger als die o.g. Unterhaltsbeiträge für ein Kind erhält keine Waisenbezüge für sein Kind in dieser Höhe erhält keine Vorauszahlungen an Kindesunterhalt bekommen hat für das Kind keinen Unterhaltsverzicht geschlossen hat und der eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung hat. Ich hoffe, das hilft Dir irgendwie. Ansonsten kannst auch jederzeit beim JA anrufen und Dich beraten lassen. LG Sue