Mitglied inaktiv
Hallo Ihr Lieben! Ich habe in letzter Zeit schon desöfteren darüber nachgedacht, nun, wo ich von Kirs´ Tod gelesen habe, frage ich mich ernsthaft, was ist eigentlich mit Adrian, wenn mir etwas passiert??? Sein Papa und ich haben das gemeinsame Sorgerecht. Logischer Weise wäre er dann derjenige, zu dem Adrian gehen würde (mein Ex würde das auch machen). Aber, da ich möchte, dass Adrian zu einem vernüftig denkenden Menschen erzogen wird, möchte ich nicht, dass sein Vater und dessen gruselige Familie seine Hauptbezugspersonen sind, sondern, dass meine Mama und mein Bruder ebenfalls Einfluss auf ihn haben (zumal ich davon ausgehen muss, dass mein Ex den Kontakt zu meiner Familie nicht fördern würde). Gäb es irgendwelche Möglichkeiten, dass nach meinem Versterben mein Sorgerecht auf meine Mutter übertragen wird?? Oder muss man das testamentarisch festlegen?? Ich hab da wirklich keine Ahnung, was man machen muss! Wie habt Ihr das geregelt? Wer von euch kennt sich da etwas aus?? LG, Franzie
ähm ich glaube sorgerecht vererben geht ned. wird wohl so laufen,d ass der papa das dann hat und deine eltern umgangsrecht bekommen. meine gehört zu haben, dass auch grosseltern das umgangsrecht einklagen können. LG EMl
... hab ich auch net wirklich geglaubt, ist aber auf jedem Fall eine Marktlücke, an der man arbeiten sollte ;-)! Anyway, dass meine Mama das Umgangsrecht einklagen müsste, möchte ich ja eben gern vermeiden, in dem ich im Vorfeld alles geregelt habe, für den Fall das ...!! LG!
Hallo, ich denke, daß dafür das gemeinsame Sorgerecht ja auch da ist...er wäre dann der nächste Verwandte und wenn auch der Kontakt da ist, wird das wohl darauf hinauslaufen, daß er sich kümmern würde... Hast Du schon mal bei Frau Bader gepostet oder gesucht??? Oder mal mit dem Jugendamt gesprochen, wie das in solchen Fällen läuft? LG Heike
... nicht ganz glücklich ausgedrückt ... mir ist schon klar, dass Adrian zu meinem Ex gehen würde, was ich ja im Grunde auch wollen würde! Aber, ich möchte eben nicht, dass er und seine Familie (bei der Adrian wohl häufiger als beim Papa wäre)ausschliesslich an Juniors Erziehung beteiligt sind. Sie tun Adrian schon bei seinen kurzen Besuchen nicht immer gut, wie soll es also mit ihm enden, wenn er dort permanent sein müsste?! Daher würde ich mir eben wünschen, dass im Vorfeld feststeht, dass Adrian auf jedem Fall weiterhin und regelmässig bei meiner Mama sein soll!! Bei Fr. Bader werde ich mal nachfragen, die weiss das bestimmt am Besten ;-). Und beim JA werde ich mich auch mal erkundigen! Danke! LG!
Hallo Franzie, ich weiss nicht genau, wie es in BRD ist, wir leben in Luxemburg. Der Vater der Kinder (lebt in BRD) und ich haben auch das gemeinsame Sorgerecht, er sieht die Kinder aber nur selten. Meine Mutter ist ihre zweite Bezugsperson, weil sie einspringt, wenn ich arbeiten muss und einer der Jungs krank ist oder sonstwas. Ich habe mich erkundigt und daraufhin ein Testament gemacht in dem ich meine Mutter und in zweiter Linie meinen Bruder zum Vormund der Kinder einsetze, falls mir etwas passieren sollte. Und ich habe meiner Mutter und meinem Bruder eingeschärft, falls der schlimmste Fall eintreten sollte, sofort zum Anwalt zu gehen und eine einstweilige Verfügung zu erwirken, damit die Kinder bei meiner Mutter bleiben können bis die Gerichte entschieden haben. Ohne Testament könnte ihr Vater sie nämlich aufgrund des gemeinsamen Sorgerechtes sozusagen am Grab einfach mit wegnehmen nach Berlin, wo sie total aus allem Vertrauten rausgerissen wären. Durch diese Verfügung kann ich NICHT festlegen, dass der Vater sie NICHT bekommt, aber sie bewirkt, dass ein Gericht prüfen muss, was für das Kindeswohl am Förderlichsten ist. Mehr kann ich nicht tun und nur hoffen, dass diese ganzen Vorkehrungen sich als überflüssig erweisen werden. Lieben Gruss Yola
hi süße ich habe ehrlich gesagt nichts geregelt, wobei ich weiss, dass mich meine Eltern in dem Punkt nicht alleine lassen würden Ich habe zwar das gemeinsame Sorgerecht, weiss aber nicht wo der KV und somit würde er davon wohl auch nie erfahren... was ich begrüßen würde. annika
Also... ich habe (meinemverstandseidank) das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn. Meine Anwältin empfahl mir, beim Amtsgericht unseres Wohnortes eine entsprechende Verfügung zu hinterlegen (das JA bzw. das Familiengericht erkundigt sich im Falle das der Sorgeberechtigte ablebt dort). Die Gründe müssen gut dargelegt sein und für den Richter nachvollziehbar. Man ENTSCHEIDET dadurch zwar nicht, WAS genau mit dem Kind geschieht. Die Gerichte beziehen solche Verfügungen jedoch in ihre Überlegungen bzw. Entscheidungen mit ein (bzw. sind gehalten, dies zu tun). Ich werde mir jetzt einen Anwalt oder Notar suchen und das Ganze aufsetzen lassen, da ich mich bzgl. der korrekten Ausdrucksweise etwas unsicher bin. LG Astrid
hi... ich bin auch alleinerziehend und habe das alleinige sorgerecht und auch wenn man das lieber verdrängt, hab ich mich auch schon gefragt, was passiert wenn mir was zustösst !!! meine eltern bzw. meine schwester leben nicht im gleichen ort, wie ich !!! hmmmm??? kostet es etwas wenn man beim notar was hinterläßt??? (nicht lachen für so ne doofe frage !!!) und wer ist frau bader??? lg...
Ich wüßte nicht wo meine Kinder blieben denn bei meinen Schwiegereltern wäre es so nur unter Druck groß werden würden dürfen sich nicht dreckig machen,mein mann hat keine Nerven und bei meiner Familie ist Chaos pur also muß ich unbedingt leben bis sie groß sind wenigstens. L.G
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