Mitglied inaktiv
Hallo! Meine Frage steht ja schon oben. Was hat der Kindsvater eigentlich für Pflichten, wenn ich das Sorgerecht allein habe?
Keine! Hatte das grade. Unterhalt muss er nur zahlen, wenn er genug verdient und zum Umgang mit seinem Kind/ seinen Kindern kann man ihn nicht zwingen. Er hat das Umgangsrecht, nicht die Umgangspflicht. Ist zumindest mein Stand der Dinge nach einem Gespräch beim JA- zu dem der liebe Papa nicht kam.
Hallo Fröschli, ein ue Vater hat schon eine "Pflicht zum Umgang", siehe § 1684 BGB, nur es liegt eben in der Natur der Sache, daß diese 'Pflicht' nicht sinnvoll durchsetzbar ist. MfG Richie
Hallo nirttac, er muß Unterhalt fürs Kind bezahlen, und er muß ''Umgang'' mit dem Kind pflegen. ''Umgang'' ist so ein Gummibegriff. Heißt Umgang nun 100, 50, 25, 10, 5, 2 oder 1x im Jahr? Dabei ist wohl strittig, wer sich denn um den Umgang bemühen muß. Eigentlich, so meine ich, müßtest du das als Alleininhaberin der elterlichen Sorge tun. Hier noch mal zum Einprägen aus dem BGB: § 1626 (Personensorge, Vermögenssorge) (1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfaßt die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). (2)... (3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist. § 1626a (Nicht verheiratete Eltern) (1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie 1. erklären, daß sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder 2. einander heiraten; dies gilt auch, wenn die Ehe später für nichtig erklärt wird. (2) Im übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge. ----------------------------------- § 1626(1) und § 1626a(2) besagen im Zusammenhang eindeutig, daß der unverheiratete Vater nicht "die Pflicht und das Recht hat, für sein Kind zu sorgen" MfG Richie
Alles klar,vielen Dank für Eure Antworten!
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