März07
Das einreichen geht doch schon vor Ablauf des Trennungsjahres? Ich dachte, man wartet das ab und reicht dann die Scheidung ein, aber mein Ex meinte nun, das müsse ich gleich machen, sonst würde es sich ewig hinziehen (wg. Ehegattenunterhalt, will er natürlich nicht länger als ein Jahr zahlen).
Soweit ich mich erinnere, konnte ich die Scheidung damals ca nach 10 Monaten Trennung einreichen. Die Scheidung an sich hat dann nochmal etwas über ein halbes Jahr gebraucht. Geh zum Anwalt u lass dich beraten. Ist immer das Beste, weil man auch das nicht pauschal sagen kann.
Meine Scheidung ist viele Jahre her... damals (in den 90ern) habe ich sie eingereicht und ab da lief das Trennungsjahr bzw. schon länger, wenn beide einen anderen Zeitpunkt angaben.
Ihr könntet euch auf ein Trennungsdatum im Juno 2011 einigen. Wenn ihr das angebt, könnt ihr die Scheidung gleich beantragen. Wegen dem Ehegattenunterhalt: So ne Scheidung kann sich drei Jahre hin ziehen... Trennungsunterhalt ist unangenehm, spiegelt aber die Rollenverteilung vor der Trennung. Da soll er mal nicht meckern!
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln