Elternforum Alleinerziehend, na und?

Vorstellung und gleich eine Frage

Vorstellung und gleich eine Frage

jaromir1976

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Hallo zusammen, im März habe ich meinen Freund und Vater meiner Kinder (4 Jahre und 21 Monate) nach einem ziemlich bösen Streit vor die Tür gesetzt. Bis dahin hatte er unseren Sohn "betreut" (einer der diversen Streitpunkte) und den Haushalt unter sich (ein weiterer), während ich arbeiten gegangen bin (und dann anschließend den Haushalt gemacht habe...) Die Betreuung der Kinder habe ich zum Glück sehr schnell regeln können und meine Stunden reduziert, damit ich sie rechtzeitig abholen kann, so weit so gut. Ich habe ihm jetzt zwei Monate Zeit gelassen sich eine Arbeit zu suchen und letzte Woche hat er mir eröffnet, daß er das gar nicht vorhat. Vorgeschichte: Er hat eine äußerst dominante Mutter, bei der er jetzt wieder eingezogen ist. Das findet sie natürlich hervorragend, hat sie ihn doch jetzt wieder vollständig unter ihrer Kontrolle. Sie hat - wie auch immer - eine Pflegekraft zugesprochen bekommen, obwohl sie völlig fit ist. Eigentlich bräuchte sie nur jemanden, der vielleicht mal für sie einkaufen geht, aber sie ist halt eine hervorragende Schauspielerin. Den Job soll er jetzt übernehmen, dann wäre er den ganzen Tag für sie verfügbar. Allerdings kann er dann natürlich keinen Unterhalt für seine Kinder zahlen. Eigentlich müßte er sich doch bundesweit um Arbeit bemühen, oder? Wie kann ich durchsetzen, daß er sich überhaupt erst mal Arbeit sucht? Vielen Dank fürs Lesen ae


Sunny76

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Antwort auf Beitrag von jaromir1976

Hallo! Herzlich willkommen hier.. Wenn ich das richtig verstehe, dann wird er doch quasi als Pflegekraft für die Mutter eingesetzt. Dann kriegt er doch auch Geld dafür. Wenn nicht, dann wird er mit Sicherheit Probleme mit den Ämtern kriegen. Die werden wohl kaum den Unterhalt übernehmen, damit er von morgens bis abends seine Mutter bespaßen kann. Die werden ihm zwingen eine ARbeit anznehmen.


jaromir1976

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

Schon, aber das ist maximal so eine 400€- Geschichte. Und Aussage der Dame vom Jugendamt war, daß man ihn ja nicht zwingen kann, sich Arbeit zu suchen. Aber was ist dann mit dem "er ist verpflichtet sich bundesweit Arbeit zu suchen" - Zitat von der Homepage des Jugendamtes. Irgendwas muß doch machbar sein?


Sunny76

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Antwort auf Beitrag von jaromir1976

Ich kenn mich jetzt mit den Gesetzen nicht so aus. Aber wenn das nur ein 400€-Job ist, dann muss er sich eine Arbeit suchen, durch die er imstande ist, den Unterhalt zu bezahlen. Warst Du schon beim JA? Was sagen die?


jaromir1976

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

Die Dame vom Jugendamt meinte man können ihn nicht zwingen und ich frage mich warum nicht? Dann habe ich sie gefragt, ob Sie vielleicht eine Möglichkeit sieht, den Sachbearbeiter vom Arbeitsamt darauf hinzuweisen, daß er auch noch Unterhalt zu zahlen hat und sie meinte, das wüßte dieser schon selber, er sei aber nur daran interessiert meine Ex möglichst schnell von der Liste der Arbeitsuchenden zu streichen und da würde ein Job, von dem er gerade seinem eigenen Unterhalt bestreiten kann ausreichend. D.h. auch ein 400€ Job, da er ja keine Miete zahlen muß.


Milia80

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Antwort auf Beitrag von jaromir1976

warum richtest du keine beistandschaft ein das wäre doch der einfachste weg


jaromir1976

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Antwort auf Beitrag von Milia80

Das wäre der nächste Schritt, ja. Termin ist am Donnerstag. Ich wollte nur nicht so ganz unvorbereitet in das Gespräch gehen und mir vorher hier den ein oder anderen Tip geben lassen. Ich weiß, ich kann für meine beiden Unterhaltsvorschuß beantragen, dann hätte er in 6 Jahren über 20000€ Schulden am Hals. Eigentlich möchte ich meinen Kindern ersparen, dann in 6 Jahren einen Berufspenner als Vater zu haben. Das mit dem Job hat nicht unbedingt nur mit dem Unterhalt für meine Kinder zu tun, er muß auf eigenen Füßen stehen können. Und das geht nicht, wenn er diese Frau weiter im Nacken hat. Sie wird nicht ewig leben und dann gebe ich ihm noch 6 Monate und er muß sich sich eine gemütliche Parkbank suchen. Der zweite Punkt ist, er hat noch zwei Kinder aus einer früheren Beziehung, für die Unterhaltsvorschuß nicht mehr in Frage kommt. Die stehen momentan ziemlich auf dem Schlauch.


Milia80

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Antwort auf Beitrag von jaromir1976

du bist weder für ihn zuständig noch für die anderen kinder die ja sicherlich eine mutter haben. es ist seine entscheidung und konsequenzen mit denen er leben muss


jaromir1976

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Antwort auf Beitrag von Milia80

Da hat Du natürlich völlig recht. Wir haben uns schon zusammengesetzt, sie wird bei dem Termin ebenfalls anwesend sein. Und natürlich muß er dann mit den finanziellen Konsequenzen leben. Wäre mir auch egal, wenn es nur um ihn ginge. Aber wie sehen ihn dann seine Kinder? Können sie damit leben einen Vater zu haben, der sich benimmt wie ein verzogener 5-jähriger Bengel? Die Großen haben sich schon von ihm abgewendet, weil er sie immer wieder zugunsten seiner Mutter vor den Kopf gestoßen hat. Das möchte ich meinen ersparen, da sie sehr an ihrem Vater hängen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von jaromir1976

hat er noch mehrere kinder??? ja mei, du hast dir halt einen arbeitsscheuen vater für deine kinder ausgesucht, da kann man nichts dran ändern. es ist wie es ist. liegt nicht in deiner verantwortung. das mit der erhöhten erwerbsblaba sehe ich gespalten, denn ich habe noch niemanden in den knast wandern sehen, der sich nicht mehr als einen minijob gesucht hat. nur bei auskunftsverweigerung über einkommensverhältnisse.


Möhrchen

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Antwort auf Beitrag von jaromir1976

Wer hat denn bisher den Unterhalt für die beiden anderen Kinder gezahlt?


mf4

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Diese erhöhten erwerbsblaba ist für mich nur ein begriff, denn ich kenne keinen nicht-zahlenden Vater, der tatsächlich einen anderen der weiteren Job suchen musste. Mein Ex zahlt nun seit 6,5 Jahren erst nichts und dann ca. 1/5 und trotz Gerichtsverhandlung passiert rein gar nichts. Er hat sogar einen Job, bei dem er zahlen könnte. Nicht wollen reicht also auch aus offenbar.


jaromir1976

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Antwort auf Beitrag von mf4

Naja, als unsere Tochter geboren wurde, war er gerade arbeitslos geworden. Da haben wir uns auf das geringere wirtschaftliche Risiko geeinigt und ich bin halt weiter arbeiten gegangen. Daß dann noch der gesamte Haushalt an mir hängen blieb, war so nicht vereinbart.


jaromir1976

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Antwort auf Beitrag von Möhrchen

Ich. Da mein Ex kein eigenes Einkommen hatte, wurde der Unterhalt von meinem Einkommen berechnet.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von jaromir1976

entschuldigst du ihn???


jaromir1976

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Nein. Ich sehe nur als Hauptursache für sein Verhalten diesen verdammten Drachen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von jaromir1976

na dann hast du ja eine gute erklärung dafür, daß er so ist wie er ist. also falls deine kinder mal fragen sollten.


shinead

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Antwort auf Beitrag von jaromir1976

>>Und Aussage der Dame vom Jugendamt war, daß man ihn ja nicht zwingen kann, sich Arbeit zu suchen. Schönen Gruß an die Dame im Jugendamt, man kann ihn zwingen! Er hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Kommt er dieser vorsätzlich nicht nach, kann ein fiktives Einkommen angerechnet werden. Dies würde dann für ihn so enden, dass er von seinen 400 Euro den Kindesunterhalt bezahlen muss. Bleib hartnäckig!


jaromir1976

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Antwort auf Beitrag von shinead

Danke! Du kennst nicht zufällig ein Beispiel?


shinead

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Antwort auf Beitrag von jaromir1976

Hier ist ein Verweis auf ein Urteil: http://www.n-tv.de/ratgeber/Kein-Job-ist-keine-Ausrede-article10238011.html


jaromir1976

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Antwort auf Beitrag von shinead

Super, danke, werde ich gleich weiterleiten!