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Vormundschaft regeln

Vormundschaft regeln

Patti1977

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Situation: Mutter volljährig, ae, er kein Sorgerecht, Drogenumgang. Jugendamt würde nur begleiteten Umgang empfehlen. Sie ist noch schwanger aber möchte gern regeln, dass ihre Eltern im Fall des Falles ihr Kind mit Sorgerecht weiter betreuen. Wie kann man das regeln? Jugendamt hat nicht so verstanden worauf sie hinaus wollte, kannte nur Vormundschaft für minderjährige Mütter. Hat jemand Erfahrung in der Hinsicht'


mf4

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

Du meinst, wenn ihr etwas zustoßen würde? Sie soll eine Sorgerechtsverfügung schreiben. Man kann verfügen wer und wer nicht... würde das den KV ausschließen aber er würde dagegen vorgehen dann würde das das Familiengericht entscheiden im Hinblick auf bestehende Verbindungen, Betreuung durch andere, Kindeswohl usw.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ja, falls sie stirbt oder durch Krankheit nicht fähig ist, Entscheidungen zu treffen (Koma etc. ) Danke.


Franke

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

Sie soll ihre Vorstellungen aufschreiben, mit Ort, Datum und Unterschrift wie ein Testament, würde ich vorschlagen und sicherstellen, dass das Schriftstück bei Bedarf zur Verfügung steht. Es wird dann hoffentlich geprüft werden, ob entsprechend verfahren werden kann. Eine Garantie kann ihr niemand geben. Die Fachleute könnten es anders beurteilen als sie oder es könnten die Verhältnisse in zehn Jahren echt ganz anders sein als sie jetzt sind.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

Wie kann das Jugendamt nur begleiteten Umgang empfehlen wenn das Kind noch nicht einmal auf der Welt ist ? Was heißt Drogenumgang ? Kifft er mal oder was nimmt er ? Die Mutter kann aufschreiben was sie möchte im Falle X , dennoch ist und bleibt der Vater der nächste Angehörge des Kindes. Und wenn er will und das Kindeswohl nicht nachweislich gefährdet ist, dann wird ihm das Kind auch zugesprochen.