Mitglied inaktiv
Hallo, ich wollt mal wissen ob das jemand von Euch hat oder was genau darin stehen sollte oder ob es so eine Art Musterschreiben irgendwo dafür gibt ... Also, mein (seit 1.6. ja nun) Ex-Mann interessiert sich nicht wirklich für irgendwelche Belange seiner Kinder. Er kommt sporadisch mal vorbei und ist allgemein der Meinung ich solle alle Sachen allein entscheiden (war aber schon immer so). Falls seine Unterschrift oder Anwesenheit bei irgendwas verlangt wurde hat er anstandslos unterschrieben (ohne wirklich zu schauen was es sei) oder wir haben uns irgendwo verabredet und er ist dann eben persönlich mitgekommen. Allerdings ist er in solchen Dingen nicht gerade der zuverlässigste und sagt dann auch mal kurzfristig ab oder kommt zu spät oder er hat Schwierigkeiten das mit seinem Dienstplan zu koordinieren etc. Desshalb wollte ich mir gerne eine Art Genaralvollmacht was die normalen/alltäglichen Entscheidungen bezüglich der Kinder angeht von ihm unterschreiben lassen. - was muß/sollte da drinstehen - gibts dabei irgendwas zu beachten - hat jemand sowas ... gibt es dafür Musterschreiben ... etc DANKE schonmal und LG Katja & Co
also bei uns heißt das "alleiniges sorgerecht" und muss dir vom Vater dann gewährt werden, aber ne vollmacht für alles einfach so gibts soweit ich weiß nicht... weil es ja so viel guibt, wofür väter unterschreiben müssen (geplante ops, kiga, schule, bank...)
hallo, geh zum anwalt, der hat musterformulierungen für zu regelnde dinge- bei uns waren es gesundheitssorge behörden sprich pass und co schule-kindergarten und bankangelegenheiten der kinder liebe grüsse emily
Hallo, Danke erstmal für deine Antwort. Hab bei meinem Anwalt kurz angerufen gehabt - er hat keine Musterformulierungen da, würde aber wenn ich es fertig habe raufschauen ob es okay wäre. Habt Ihr alle Dinge einzeln geregelt (also mehrere Vollmachten), oder zusammengefasst in einer einzigen und darin nur aufgezählt für was die Vollmacht gelten soll??? Ich tue mich noch etwas schwer mit der Formulierung. Könntest Du mir vielleicht ganz kurz umreissen wie die Formulierung bei Euch aussieht, so a la "Hiermit bevollmächtige ich (Vater, geb) (mich, geb) dazu ..." - ganz kurz reicht und auch gern per mail, addy hinterlegt! DANK DIR SCHONMAL und LG Katja & Co
Die Auskunft von meinem Anwalt war, daß es so eine "Generalvollmacht" nicht gibt. Es gibt Vollmachten für bestimmte Zwecke und begrenzte Zeiträume, aber so ein "Mach was Du willst"-Papier kann er zwar unterschreiben, hat aber jusristisch keinen Wert. Das Alleinige Sorgerecht muß vor Gericht beantragt werden. Wenn er nicht widerpsricht, hast Du es. Ansonsten gibt es ein Gerichtsverfahren und der Richter entscheidet. Dafür empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten. Gruß, Elisabeth.
Hallo, es geht mir nicht ums Sorgerecht - das würde er glaub ich auch icht hergeben wollen! Mir gehts darum nicht für "jede" Entscheidung seine Unterschrift extra einholen zu müssen wenn es ihn sowieso nicht wirklich interressiert und ich die Entscheidung selbst sowieso ganz allein treffe. Es gibt so eine Vollmacht wohl schon - beim googlen bin ich auf eine Anwaltsseite gekommen, da stand: zusätzlicher Hinweis: Gerade bei Eltern, die dauernd oder über längere Zeiträume getrennt leben (zB berufsbedingt), kann es sich empfehlen, einem Elternteil Einzelvollmacht zu erteilen, damit dieser allein das Kind vertreten kann. (z. B. Einwilligung in Operationen aufgrund einer plötzlichen Erkrankung/Unfalls - Ermöglichung alle formalen Aktivitäten, wie Schulwechsel durchzuführen. Selbstverständlich soll damit nur die formale Handlungsfähigkeit ermöglicht werden. Die Absprachen, was und welche Maßnahmen getroffen werden, soll weiterhin gemeinsam erfolgen, aber eben am Telefon bzw. am Wochenende, wenn die Behörden geschlossen haben. Ich berate Sie gern. Also, es existiert schon! Leider gibts keinerlei Mustervorlagen oder ähnliches. Meine Frage war desshalb ob ich die "Zwecke" für die ich seine Vollmacht haben möchte (Bank, Pass, Schule, Kita, Arzt, etc) - in einer Vollmacht zusammenfassen kann, aber dort einzeln auflisten muss - für jedes "Ding" eine extra Vollmacht bräuchte ... LG Katja & Co
Das schrieb ich ja: Es gibt Vollmachten für bestimmte Dinge und Zeiträume, aber eine "Generalvollmacht" á la "Ich erlaube xxxx, alle Entscheidungen bezüglich des Kindes yyyy bis zu dessem 18. Geburtstag alleine zu treffen" geht halt nicht. Gruß, Elisabeth.
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