Elternforum Alleinerziehend, na und?

Verzwickte Situation - hat jemand eine Idee - Umzug

Alleinerziehend, na und?
Verzwickte Situation - hat jemand eine Idee - Umzug

Karla1988

Hallo zusammen, ich hatte schon mal im Trennung forum gepostet, aber dort bin ich wohl etwas falsch gewesen... vielleicht hat jemand von eine Idee für eine Lösung meiner Situation oder war bereits in einer ähnlichen Situation. Ich bin verheiratet, möchte mich noch diesen Monat trennen. Unser gemeinsamer Sohn wird bald 3, würde bisher komplett von mir betreut und geht ab Herbst in den Kindergarten. Ich starte dann wieder in meinem alten Job. Allerdings nicht auf Dauer, da das Einkommen nicht reichen wird. Mein Mann ist Choleriker, hat bereits mich als auch unseren Sohn mehrfach bedroht und beschimpft. Ich habe mir Hilfe geholt beim Jugendamt, dort wurde mir eine Trennung nahegelegt zum Wohl des Kindes. Wenn ich gehe, wird er mir das Leben zur Hölle machen, das hat er bereits mehrfach gesagt... Ich suche nach einer Wohnung, aber finde nichts. Freunde habe ich keine wirklichen hier, da mein Mann mich etwas isoliert, auch nie auf unser Kind aufpasst und somit beschränken sich meine Bekanntschaften auf andere Mamas. Ich möchte mich trennen bevor der Kindergarten startet, aber weiß nicht wohin. Meine Familie würde mich aufnehmen, aber sie wohnen 250km entfernt. Ich weiß dass ich ohne Einverständnis nicht umziehen darf mit dem Kleinen. Aber ich sehe keine Lösung, bei wem ich sonst unterkommen könnte und mir läuft die Zeit davon.Ich muss mich dort nicht zwingend direkt melden bzw ummelden, ich könnte erstnal als Besuch dort bleiben. Aber darf ich darf? war mal jemand von euch in so einer Situation und hat einen Tipp für mich?


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Karla1988

Ganz wichtig ist in erster Linie juristischer Beistand. Dann kann man das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen, wenn man triftige Gründe vorweisen kann. Meist steht und fällt es mit dem Richter, der einem zugewiesen wird Versuchen würde ich es, zu verlieren hast du ja nichts.


lilly1211

Antwort auf Beitrag von Karla1988

Na wenn der Vater keine Alternative bieten kann (Jugendamt sieht Kindeswohl Gefährdung wenn Kind bei ihm wohnt) dann würde ich einfach Fakten schaffen. Wohin soll das Kind denn kommen wenn er gegen den bereits vollzogenen Umzug klagt? Ins Heim sicher nicht. Mach bloß vorher keine Hunde wach und zieh einfach weg. Gefährlich Ist das nur wenn der Vater das Kind nehmen kann/will. Das ist aber hier nicht der Fall.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Das wäre mir zu heikel, vor allem bei solch einem Mann der sich durch die trennung bestimmt so schon im Ego heraggesetzt fühlt.... so ein Mann holt dann zum Tiefschlag aus Ein Umzug gehört nicht zu den Entscheidungen, welche die Mutter allein treffen kann. Zieht die Mutter dennoch ohne das Einverständnis des Vaters um, macht sie sich sogar der Kindesentziehung („Entziehung Minderjähriger“) schuldig und muss mit hohen Strafen rechnen....daher VORSICHT!


@ni

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Ich habe es schon erlebt, dass vor Gericht dann entschieden wurde, dass die Mutter mit dem Kind wieder zurückziehen muss. Also den Tip "Mach einfach" würde ich ganz schnell über Bord werfen


Karla1988

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Ich werde auf keinen Fall vorher mit meinem Mann darüber sprechen. Ich werde ihn nächste Woche über die Trennung informieren und anschließend für Urlaub zu meinen Eltern gehen. Denn im Haus kann ich schlecht bleiben. So einfach umziehen kann ich ja gar nicht mit dem Kleinen, ich brauche für die Ummeldung doch auch seine Unterschrift.


@ni

Antwort auf Beitrag von Karla1988

Du kannst bei Gericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Am sinnvollsten per einstweilige Anordnung, dann wird schneller eine (vorläufige) Entscheidung getroffen. Bei gemeinsamer Sorge bleibt dir nichts anderes übrig. Einfach wegziehen funktioniert nicht. Andersherum könnte dein Mann ja auch einfach mit eurem Sohn wegziehen. Da wärst du sicherlich auch nicht begeistert von.


Karla1988

Antwort auf Beitrag von @ni

Genau das hatte ich vor. Ich war bereits bei zwei Anwälten. Eine riet mir dazu, einfach zu gehen, da es aus ihrer Sicht kaum Konsequenzen geben sollte, der andere riet mir dazu, mich zu trennen ohne das ABR einzuklagen sondern einfach im Haus zu bleiben bis ich eine Wohnung habe. Ich möchte auch meinem Sohn nicjt dem Umgang mit seinem Vater verwehren. Weist du wie lange es dauert bis bei Gericht eine Entscheidung über das ABR getroffen ist? Das Frauenhaus möchte ich nur als letzte Möglichkeit in Betracht ziehen. Daher kam mir mein Gedanke bei meiner Familie zu bleiben bis das ABR geklärt ist.


@ni

Antwort auf Beitrag von Karla1988

Wenn du es per einstweilige Anordnung bei Gericht beantragst, wird es schnell einen Termin geben. Dort wird dann eine vorläufige Entscheidung getroffen, welche rechtsgültig ist, bis es zur Hauptverhandlung kommt.