onlyboys
Hallo, mir wurde im Zuge des Versorgungsausgleichs ein Anrecht auf die Hälfte der Metall-Rente (betrieblich) zugesprochen. Kann ich mir diese Summe auch jetzt schon auszahlen lassen oder geht das nicht? LG,onlyboys
Nachtrag: natürlich meine ich die betriebliche Metall-Rente meines Ex-Mannes ;o)
http://www.gevestor.de/details/metallrente-auszahlung-568516.html
Nein, das funktioniert nicht. Betriebsrenten sind nicht auszahlbar. Sei froh! So hast Du im Alter ein Zubrot! Das kannst du Dir allerdings schon jetzt berechnen lassen. Das schmälert den Anteil, den du privat Vorsorgen musst.
Ausbezahlt wird die Rente erst bei Fälligkeit, also Rentenalter.
Okay, Danke für die Antworten. Habe mir sowas schon gedacht. LG,onlyboys
Was genau sagt denn der versorgungsausgleich? Direkt aus der "Metallrente" kann jetzt sofort keine Auszahlung erfolgen. Ggf. kann Dir aber der Ex den Bargeldwerten Betrag erstatten/auszahlen. Dann hat er nicht noch im Rentenalter mit Dir zu tun .-) Dazu muss die Metallrente ausrechnen, welchen rebntenanspruch inner. der Ehe erworben wurde. dazu kommt noch die barwertberechnung der künftigen Zinsen auf diesen Teil. Viele Grüße Désirée
Na ja der Ausgleich sagt, dass ich einen Anspruch über Summe x erlangt habe. Der Versorgungsträger hat gem §5 Abs.3 VersAusglG vorgeschlagen, den Ausgleichswert mit xxxx,xx Euro zu bestimmen. Die Summe ist einfach zu niedrig um daraus ein wirkliches Zubrot im Alter zu ziehen aber groß genug dass sie mir jetzt hilfreich wäre.
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