lilared
hallo, ich lese bei euch schon eine ganze weile mit und nun hab ich mal eine frage. bei mir steht nächste woche wohl ein gerichtstermin an wegen dem versorgungsausgleich. mein ex rief mich an, das er einen brief deswegen bekommen hat. bei mir kam noch kein brief an, ich werde aber meinen anwalt morgen mal fragen. so, nun meine frage: bedeutet dieser termin wegen dem versorgungsausgleich auch gleichzeitig das dort die scheidung ist oder ist die später? wir haben nichts weiter zu klären außer diesen versorgungsausgleich. danke schonmal
Denke schon. Bei uns ist das mit dem Versorgungsausgleich mit der Rentenkasse auch soweit geklärt und meine Anwältin meinte, wenn da die Unterlagen da sind, kann der Scheidungstermin ausgemacht werden.
ok... dankeschön für die schnelle antwort.
Für den scheidungstermin bekommt man ein Schreiben wo auch genau drin steht, das an dem Tag die Scheidung stattfindet.
Versorgungsausgleich haben wir nach dem Einreichen der Scheidung gemacht und als der durch war.. kam der Scheidungstermin.. bzw die Vorladung. Es stand bei mir nur drin, daß ich vorgeladen bin in Sache Name/ Name... aber nix von Scheidung..
hallo, also von meinem anwalt weiß ich jetzt, das die vorladung wegen dem versorgungsausgleich auch gleichzeitig die scheidung ist. danke für eure antworten
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln