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Verringert sich der Selbstbehalt bei Zusammenzug mit neuer Partnerin?

Verringert sich der Selbstbehalt bei Zusammenzug mit neuer Partnerin?

-chOcO-

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Hallo zusammen, mein Ex ist vor 2 Jahren ausgezogen und hat noch nie einen Cent Unterhalt für seine Tochter gezahlt (Arbeit ist nicht so sein Ding). Angeblich hat er nun aber einen Job gefunden / aufgezwungen bekommen und erhält bedauerlicherweise nur den Mindestlohn. Viel dürfte da an Unterhalt nicht rauskommen. Nun plant er aber einen (offiziellen) Zusammenzug mit seiner neuen Partnerin. Senkt sich durch die gemeinsame Haushaltsführung sein Selbstbehalt? Die monatlichen Fixkosten werden ja dann durch beide getragen. Vielleicht käme dabei ja doch etwas Unterhalt für die Kleine bei raus. In absehbarer Zeit fällt nämlich der UHV weg und dann könnte es eng werden :( Lieben Gruß, chOcO


Wunschkind2008

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Antwort auf Beitrag von -chOcO-

Der Selbstbehalt bleibt. War wohl mal strittig, ist aber mittlerweile offiziell entschieden worden.


32+4

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Antwort auf Beitrag von -chOcO-

Synergieeffekte, haushaltsersparnis... Ich hab die beistandschaft noch mal darauf hingewiesen, dass der (arme) unterhaltszahler (mit seinen 1900€ netto) mit einer partnerin (die doppelt so viel verdient) zusammenwohnt bzw. Mietfrei im haus der neuen wohnt. Hat der bgh da nicht was von 12,5% geurteilt?


-chOcO-

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Antwort auf Beitrag von -chOcO-

Ich hab da bisher nichts brauchbares gefunden, aber kann auch sein dass ich da nur zu doof zum googlen bin :D Er arbeitet seit Anfang des Monats und zieht zum 01.07. mit seiner Angebeteten zusammen. Dem Jugendamt hat er natürlich noch nichts gemeldet. Dann werd ich das vielleicht mal tun ;) Zumindest hat er mir seine neue Adresse mitgeteilt. Scheint viel wert zu sein lg chOcO


shinead

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Antwort auf Beitrag von -chOcO-

Ja, wenn Du das einklagst, kann der Richter den Selbstbehalt senken: http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/selbstbehalt.html#Ia http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/selbstbehalt-bei-zusammenleben-mit-neuen-partner-beim-kindesunterhalt/ https://openjur.de/u/498448.html