Mitglied inaktiv
Hallo Ihr alle! Ich hab mal ne wichtige Frage und hoffe das mir jemand helfen kann, Habe mich von meinem Freund getrennt,bin schwanger-Naja?? Ich werde von ihm keinen Unterhalt bekommen und will es auch nicht. Wenn ich jetzt die Anträge stelle wege Kindergeld. Elterngeld usw.-Kann ich dann dazu gezwungen werden den Namen des Vaters anzugeben??? Will mit ihm nichts mehr zu tun haben. Ich muss dann jetzt auch zusätzlich Hartz 4 beanragen. Können sie dann Namen des Vaters verlangen oder ist das meine sache??? Danke
ganz ehrlich? Die gleichen Gedanken hatte ich damals während der SS auch als zur Trennung kam. Allerdings wärst du einfach (sorry für den Ausdruck) bescheuert, wenn du ihn als unbekannt angibst bzw. gar nicht angibtst. 1. Das Kind hat einen Vater und dementsprechend auch ein Recht auf ihn. Ob du ihn für nen Deppen hältst oder nicht - is eigentlich erstmal wurscht. Er ist nunmal der biologische Vater zu dem dich das Kind irgendwann befragen wird. 2. Aktuell sind es, je nach dem 199 € Unterhalt den z.B. mein Ex für seinen Sohn zahlt. Als alleinerziehende hast du gar nicht wirklich eine andere Wahl als das Geld zu nehmen, weil du schlichtweg verdammt drauf angewiesen bist. Sofern du nicht auf reichem Elternhaus kommst oder einen hochbezahlten Job hast. Geh zum JA wenns soweit ist, richte eine BEistandschaft ein und dann kümmern die sich um alles. Das mal zur finanziellen Seite. 3. Steht dir meines Wissens dann nicht einmal der Unterhaltsvorschuß zu, wenn du ihn nicht angibst. Mag sein das ich mich hier täusche, aber du bekommst sicher noch andere Antworten dazu. 4. Du magst jetzt nichts mit ihm zu tun haben. Ging mir damals genauso. Mein Ex steht in der Geburtsurkunde, die Vaterschaftsannerkennung und die Titulierung wurden vor bzw. nach der Geburt von ihm unterschrieben. Dann gabs 4 Jahre keinen Kontakt und überall wo Daten vom Vater eingegeben werden mussten, hat Tinsche einen Strich über die betreffenden Punkte gesetzt. Hätte mir jemand gesagt mein Ex und ich würden heute ein freundschaftliches Verhältnis haben,hätt ich ihm den VOgel gezeigt. Seit wir jetzt vor 2 Monaten Kontakt haben hat sich sehr viel verändert. Mein Sohn hat endlich (s)einen Papa (du wirst dich noch wundern was du für ein schlechtes Gewissen haben wirst wenn/weil dein Kind ohne Papa aufwächst, egal ob jetzt du schuld dran bist oder er), hat seine Großeltern, endlich eine richtige Familie und nicht nur die Mama. Ganz ehrlich - du tust mit der egoistischen Schiene deinem Kind am wenigsten einen Gefallen. Schau zu das du deinen Ex von anfang an mit dem Kind zusammen bringst und ihr das zusammen als Eltern auf die Reihe bekommt. Das wolltest du jetzt wahrscheinlich so nicht hören, aber sei´s drum Grüßle, Tinsche
annika
Hallo, also bei Kindergeld und Elterngeld wirst du den Vater meines Wissens nicht angeben muessen. Da du allein lebst, spielt er da eh keine Rolle. Beim Unterhaltsvorschuss sieht es schon anders aus, denn das JA will sich das Geld ja vom Vater nach Moeglichkeit wieder holen. Bei Hartz4 bin ich nicht sicher, da gibts hier aber andere Experten.. LG Berit
Hallo, ich kann mich meinen Vorschreiberinnen nur anschließen. Auch wenn du jetzt erst mal nix mehr mit dem Vater zu tun haben willst, solltest du an dein Kind und dessen Rechte denken. Wenn du Hartz4 beantragen willst, wird das Amt dir Unterhalt oder Unterhaltsvorschuß anrechnen bzw. verlangen, daß du ihn einforderst - erst werden alle anderen Quellen "ausgeschöpft", ehe die einspringen. Außerdem steht dir ja auch Betreuungsunterhalt zu. Der wurde bei mir auch sofort von der Sozialhilfe abgezogen, obwohl ich ihn gar nicht wollte bzw. nicht in vollem Umfang bekam vom Ex. Ich selbst wollte eigentlich auch nix mehr mit dem Vater meines Kindes zu tun haben, habe aber trotzdem die Vaterschaftsanerkennung etc. machen lassen für mein Kind und um uns auch finanziell zu sichern. Außerdem wird dein Kind irgendwann fragen, wer sein Vater ist, das bleibt sicher nicht aus. Beate
Auch wenn ich hier verrissen werde! Für mich stellt sich ersteinmal die Frage, warum will sie den Kontakt nicht. Hat sie dafür plausible Gründe, würde ich den Vater ersteinmal auch nicht angeben. Vaterschaften lassen sich auch später anerkennen, wenn sich alles beruhigt hat. Denn eines ist mal sicher, wenn das so läuft wie bei meinem kleinen, ist der kontakt ganz sicher nicht zu Wohle des Kindes! Sollte sie auf den Unterhalt angewiesen sein, muss sie halt gut überlegen. Dieses pauschal Vater ist immer gut, kann ich nicht unterschreiben! LG emily
Ich fange dann mal an mit dem verreissen :-) Ob ein Kontakt zum Vater gut ist, mag in seltenen Einzelfällen vielleicht nicht stimmen, aber prinzipiell hat das Kind IMMER ein Anrecht zu wissen, von wem es (ab)stammt. Der Vater gehört in die Geburtsurkunde, hat sich seinen Pflichten zu stellen - und seine Rechte einzufordern - und die Mutter hat sich damit zu arrangieren. Immerhin ist er der Mann, mit dem zusammen sie ein Kind hat. Dieses Abwarten bis sich die Situation beruhigt hat (falls überhaupt) kann ich so gar nicht unterschreiben. Man gibt Kinder ja auch nicht pauschal nach der Geburt dem Jugendamt und schaut dann, ob die Eltern bei guter Führung vielleicht die "Elternschaft" verdient haben. Bei der Mutter stellt nie jemand die Frage, ob sie als Mutter eingetragen werden sollte. Beim Vater sollte das genauso sein, ein Kind stammt nun mal immer von zwei Menschen ab.
Ich stimme zu, solange der Vater bekannt ist, gehört er dokumentiert = in die Geburtsurkunde. Das ist das Recht des Kindes, das muß man bitte erkennen. Ob das unbequem für die Mutter ist oder nicht, tut da gar nichts zur Sache! Auch wenn der Vater als solcher dokumentiert wurde, bedeutet das noch lange nicht, daß er permanent im Leben seiner Kinder präsent sein muß. Weder organisatorisch noch sozial. Obwohl meine Kinder sogar den Namen des Vaters tragen Und ich einen anderen) hat mich noch nie jemand weiter gefragt, wenn ich anmerkte, daß ich nicht mit dem Vater der Kinder verheiratet bin. @Suska: Bevor Du irgendwelche öffentlichen Gelder bekommst, müssen die Rechte des Kindes anderweitig ausgeschöpft werden = Unterhaltsleistung vom Vater verlangt werden. Das gleiche gilt auch für Dich. Warum sollen wir alle für Dich zahlen, wenn es eine gesetzl. Regelung gibt, daß der Vater für eine bestimmte Zeit für Dich mit aufkommen muß? Gesetze sollen nicht nur "(be)nutzt" werden, sondern auch geachtet werden! Viele Grüße Désirée
Hallo Desiree, nur mal am Rande, die Arge hat den KV noch nichteinmal überprüft Unterhalt zu bezahlen..... die ersten drei Jahre des Kindes für mich. Und es war bekannt das der Mister berufstätig ist. MfG Emily
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