Mitglied inaktiv
Hallo ihr, wer von euch weiß, ob es möglich ist: ERSTMAL keine Angaben zum KV zu machen, ich verzichte somit auch vorerst auf UHV, bzw. fiktive Anrechnung beim alg2, okay! Meine Frage: kann ich mit den Daten des KV bzw. mit der VAnerkennung einige Monate abwarten, sagen, dass ich keine Angaben machen möchte, aber bei evtl. Änderung der Situation in einigen Monaten problemlos seinen Namen etc angeben, ohne dass mir daraus Nachteile entstehen? Würde mir dann (gesetz dem Fall, dass KV noch immer nich zahlen kann) auch gleich UHV gezahlt werden können (ich weiß, nicht rückwirkend, aber für die folgenden Jahre dann)?? Geht das, oder müsste ich "für immer" auf Unterhalt verzichten??? :( Und kann das ArbeitsA komplett die Leistungen (alg2) verweigern, wenn man nicht bereit ist, Angaben zum KV zu machen? Ich mein, wegen Mitwirkungspflicht und so. Aber wenn die mich so stellen, als würde UHV fiktiv gezahlt werden, mir das anrechnen, kanns denen doch egal sein, oder?? Danke euch. LG, Cat
Hallo ! Ich denke das haut so nicht hin ! Der Vater ist auch Dir gegenüber 3 Jahre zum Unterhalt verpflichtet. Und falls er Unterhalt zahlen könnte würde das ja auch mit angerechnet ! Also interessiert sich die Arge schon dafür wer er ist ! Meiner Meinung nach hast Du nur die Möglichkeit ihn jetzt anzugeben oder nie , denn sonst würde der Betrug auffliegen und Du mußt die Strafe dann ausbaden ! lg safrarja
Was für ein Betrug?? Er kriegt selbst zur zeit alg2, könnte mich eh nich "unterhalten". Und was würde ich da betrügen, ich sag ja nich, dass Vater unbekannt, sondern möchte ihn zurzeit aus welchen Gründe auch immer nicht nennen, welcher Betrug?? LG, Cat
Mensch, wenn du arbeitslos bist , dann geht es hier um die Existenz deines Kindes und dir! Natürlich solltest du den Vater angeben und wenn du aus irgendwelchen Gründen den Vater nicht angeben möchtest und eine Beratung wünschst, dann besorge dir einen Termin in einer caritativen Einrichtung, ich denke nicht,dass du hier eine kompetente Antwort bekommen kannst. Meine bescheidene Meinung ist, dass du nicht das Recht hast, auf das Recht deines Kindes (nämlich Kindesunterhalt) zu verzichten. Und warum machst du dir Sorgen wegen dem Kindsvater, er ist ein erwachsener Mann, und kann sich selbst "verteidigen"?! Alles Gute dir und deinem Kind Lg asya
Wenn Du Gelder vom Staat beantragst wollen die logischerweise auch wissen , wer der Vater ist um prüfen zu können , ob er statt des Staates zahlen kann ! Wenn Du nun sagst : ich möchte dazu erstmal nichts sagen , können die auch nicht berechnen -sie wissen ja gar nicht auf welcher Grundlage. lg safrarja
Als Betrug empfinde ich es nicht, wenn sie sagt, dass sie den Namen erstmal nicht angeben will. Bei mir hat uebrigens niemand danach gefragt, ob der Vater mir Unterhalt zahlen koennte, ich musste noch bei der ARGE Unterhaltsvorschuss fuers Kind beantragen, und das war´s dann. War allerdings auch die heisse Zeit (Einfuehrung Hartz IV), vielleicht machen die das inzwischen wieder gruendlicher. Tja, ich glaube auch, dass du hier keine endgueltige Antwort bekommst. Du solltest mal fix eine richtige Beratung suchen. Ich weiss leider nicht, wen ich dir da empfehlen kann: ich selber war bei profamilia, und die hatten in manchen Punkten nicht so viel Ahnung. Gruss, harmony
Also da würde ich die erste Schwierigkeit beim Jugendamt vermuten, denn die vertreten die Interessen des Kindes und das hat ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung und das Jugendamt wäre verpflichtet, die Vaterschaft zu klären. Sich dann hinstellen und sagen: "... man wisse zwar wer des Vater sei, sage es aber nicht... aber vielleicht später dann doch... " Also ehrlich, das geht nicht. Irgendwann musst du deine Probs in Bezug auf den Vater aus der Welt schaffen. Ich weiss jetzt nicht, warum du das planst, ob du ihn vor Kosten schützen willst, oder ob du irgendwie verletzt bist, oder ob du dich bedroht fühlst... das musst du klären und ausräumen. Übrigens kann man auch auf Kindesunterhalt verzichten, wenn man dann selber dafür haftet. Aber das spielt bei zwei leistungsunfähigen Elternteilen keine Rolle, da gehts dann auch erstmal um die eigene Existenz. Der Selbstbehalt für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige ist übrigens höher als HartzIV.
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