Mitglied inaktiv
Hallo an Alle, ich hoffe mir kann jemand helfen. Bin seit März/April beim Anwalt damit er den Unterhalt einklagt. Die beim Jugendamt haben gesagt wenn der KV zahlt 199,00 Euro muß ich bis auf 70,00 Euro alles dem Jugendamt an Unterhaltsvorschuß zurück zahlen. Muß das nicht eigentlich der KV machen? Lg Danni
Wenn du vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss bekommen hast und der Vater nun an Dich nachzahlt, mußt du es ans JA zurückzahlen! Warum hast du keine Beistandfschaft beim JA eingerichtet, dann hätten die den Unterhalt von ihm geholt. Hättest dir den Anwalt gespart.... Gruß Carmen
Hatte ich ja, doch die haben nichts getan. Ich habe denen sogar gesagt wo er hin umgezogen ist und seit fast nem Jahr am Arbeiten ist. Für Anwalt bezahl ich nix weil ich einen Beratungsschein beim Gericht beantragt hab. Ist erst abgelehnt worden dann widerspruch und dann durch bekommen. Jugendamt hat sich um nichts gekümmert.
hmm ich bekomm auch UHV, zwischentzeitlich mal n paar monate unterhalt vom papa. da war die rede nur, dass nun geprüft wird, ob der papa noch was an das jugendamt zurückzahlen kann. dass ich was zurückzahlen muss kam nur vor, da es sich überschnitten hatte. ich wurde ja quasi von der unterhaltszahlung überrascht *g*. den monat musste ich dann zurückzahlen *klar* LG MEl
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