Elternforum Alleinerziehend, na und?

@Ursel66

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Habe Dir unten geantwortet! LG, M.


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Hallo, also der Kieferorthopäde hat mir gesagt, dass die Klammerbehandlung aus der Kassenleistung fällt. Allerdings hat mein Sohn mein Gebiss und ich habe starke Kopfschmerzen aufgrund der Fehlstellungen. Also lasse ich die Klammer bei meinem Sohn machen. Und DARAN müsste sich mein Ex beteiligen.. Allerdings zahlt der eh keinen Unterhalt und es geht lediglich um "Kostenaufstellungen...." lg


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Hallo, dieser Kieferorthopäde ist m. E. unseriös und will Dir wohl privatärztliche, med. nicht notwendige IGEL-Leistungen aufschwatzen, auf denen Du sitzen bleiben wirst - konsultiere dazu am besten Deine Krankenkasse, die werden es Dir bestätigen! Wir hatten diesen Fall zuletzt auch. Eins meiner Kinder hat eine Zahnspange bekommen und der Kieferorthopäde versuchte auch, uns Eltern einen privatärztlichen Vertrag mit Zusatzleistungen unterzujubeln. Mein Ex, über den die Kinder krankenversichert sind, ging damit dann zu seiner gesetzlichen KV und fragte, was es damit auf sich habe. Die Sachbearbeiterin der Krankenkasse versicherte ihm, ALLES medizinisch Notwendige würde von der GKV übernommen und wir bräuchten das nicht zu unterschreiben! Sie gebrauchte den humorvollen Vergleich "der Zahnarzt schlägt einen Porsche vor, aber ein Opel tuts genauso" ;-) Das einzige, was die Eltern bei der GKV für die Zahnspange zahlen müssen, ist der prozentuale Eigenanteil, den man nach erfolgreicher Behandlung aber zu 100% rückerstattet bekommt. Insoweit kann hier auch kein Sonderbedarf entstehen. Klar kann sich ein Elternteil für zusätzlichen teuren Schnickschnack entscheiden. Aber der ist nicht medizinisch notwendig und produziert somit keinen Sonderbedarf... Alles Liebe, M.