Mitglied inaktiv
Hallo, habe dir unten noch auf deinen Beitrag geantwortet.
Hallo, ja das glaube ich auch mittlerweile. Im Brief steht, wenn ich meiner Pflicht zur Mitwirkung nicht nachkomme, werden meine Leistungen eingestellt!!! HAHAHA! Ich WILL doch gerade die Leistungseinstellung! Mir fehlt ein wenig das Verständnis, das so viel Bürokratie verschwendet wird! VOn mir aus kann ich die Abrechnung noch einreichen, dann kann sie das selbst ausrechnen, dass ich mehr als das Doppelte erhalte... Da sollte es mir doch möglich sein, meine Familie wieder selbst zu ernähren!!!! Aber wenn ihr das Einkommen zu gering ist, müssten alle ALG-Leistungen erhöht werden! DAS WÄRE DOCH ECHTE EINE TOLLE AKTION!!!! LG Ursel
Hallo, ja ich glaube auch die SB ist etwas übereifrig. Wenn mir einer sagen würde, ich will nichts mehr haben, dann würde ich mich freuen und am nächsten Tag wäre die Einstellung fertig;-) Naja, dann schick vielleicht die Lohnabrechnung hin und vielleicht darfst du ja dann endlich nen Bescheid bekommen... LG
Die letzten 10 Beiträge
- Elternabend, wenn nur ein Elternteil verfügbar ist?
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.