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Urlaub nach Fuerteventura, kann KV das ablehnen?

Urlaub nach Fuerteventura, kann KV das ablehnen?

Susy1707

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Hallo, habe mal eine ganz dringende Frage: Mein geschiedener Mann will mit den Kindern (die bei mir leben) nächstes Jahr im Sommer in die USA nach Florida fliegen um sich dort mit seiner Familie aus Südamerika zu treffen. Hierzu müsste ich ihm die Pässe der Kinder (6 und 9 Jahre alt) aushändigen. Ich hätte aber erstens Angst, dass er die Kinder in sein Heimatland verschleppt und zweitens würden die Kinder da auch gar nicht alleine 3 Wochen mit ihm hinfliegen wollen, da er sich noch nie richtig um die Beiden gekümmert hat, sie sprechen außerdem gar kein Spanisch und würden daher mit seiner Familie auch nicht kommunizieren können. Außerdem sind sie noch zu klein für so eine Aktion. Daher hatte ich ihm kürzlich zu verstehen gegeben, dass ich damit nicht einverstanden bin. Ich möchte nun dieses Jahr über Silvester 10 Tage mit den Beiden nach Fuerteventura fliegen. Das habe ich ihm heute gesagt. Daraufhin meinte er, das würde er mir verbieten, wenn ich ihm nicht erlaube, die Kinder mitzunehmen in die USA. Darf er mir das tatsächlich verbieten? Eine Urlaubsreise nach Fuerteventura? Kann es Probleme geben, wenn ich das buchen würde? Brauche ich grundsätzlich eine Einverständniserklärung oder so was vom Kindsvater bei der Einreise? Weiß da jemand Bescheid? Vielen Dank.... Susy1707


la-floe

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Antwort auf Beitrag von Susy1707

hi, da ihr beide gleichberechtigte Elternteile seid könnt ihr euch gegenseitig nichts verbieten. D.h. er wird nach Florida fliegen und du nach Fuerte. Sollte er dein Einverständnis nicht bekommen und klagen wird er gewinnen und du wirst auf den Kosten des Verfahrens sitzen bleiben. Vielleicht kannst du dir dann auch Fuerte nicht mehr leisten. Also behandel den Vater lieber gleich wie den VATER und nicht wie einen lästigen Bittsteller. floe


JanoschTraumstunde

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Antwort auf Beitrag von Susy1707

Ich sehe das ganz anders. Du hast gute Argumente warum du die Kinder nicht mitfliegen lassen willst! Und ganz ehrlich diese Aussage behandele den Vater wie den Vater, finde ich sehr daneben!!! Wenn du bedenken hast das er mit den Kindern nicht wieder kommt, lass deine Kinder bei dir!!!


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Susy1707

Du kannst diese Auslandsreise meines Wissens nur verhindern, wenn der KV in ein unsicheres Land will oder die Gefahr einer Entführung besteht. Die Entführungsgefahr musst du natürlich nachweisen können.


la-floe

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Antwort auf Beitrag von Susy1707

liebe Traumstunde, dein Name scheint Programm? Es sind nicht IHRE Kinder, es sind die gemeinsamen. Die Idee, dass die Mutter über Aktivitäten des Vaters mit den Kindern entscheiden darf ist nicht nur naiv, sondern auch übergriffig. floe


JanoschTraumstunde

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Antwort auf Beitrag von la-floe

Sie wissen ja wer angreifen muss, weiß das er im Unrecht ist ;) Und wer bringt ihr dann die Kinder wieder wenn er mit ihnen untertaucht? Nur weil man bei der Zeugung einmal Leistung gebracht hat, hat damit meiner Meinung nach keine Rechte. Auf einer vernünftigen Basis sehe ich das anders, aber bei solchen Bedenken... Auf keinen Fall!!!


la-floe

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Antwort auf Beitrag von JanoschTraumstunde

nur, dass du das glücklicherweise nicht entscheiden kannst und im Zweifel ein Richter der Mutter eben erklären wird, dass der Papa mit dem Kind in den Urlaub fahren kann. Die Mutter ist nicht wohlwollende Umgangsgönnerin und das Kind nicht ihr Eigentum. floe