kieselchen
Hallo meine Lieben, ich war nun gestern im Familiengericht, weil unsere Gemeinde die Links von Euch nicht anerkannt hat. Angeblich wären das lediglich Richtlinien die schon älteren Datums seien. Und die Schnepfe in unserer Gemeinde ist da sehr streng. Seis drum. Ich also gestern aufs Amtsgericht in München und den "Erlass einer vorläufigen Anordnung auf Aushändigung eines Reisepasses" dort gestellt. Der Rechtspfleger der diesen zu Protokoll gegeben hat war sehr nett. Er hat aber auch die Aussage der o.g. Gemeindeschnepfe bestätigt. Und er hat auch gleich noch den Antrag auf alleinige Aufenthaltsbestimmung gestellt. Das wird jetzt in den nächsten vom Richter begutachtet und die Chancen sind sehr hoch, dass das auch bewilligt wird. Dann habe ich auch künftig keinen Stress mehr, wenn ich ins Ausland fahre. Denn anscheinend ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht nur für den Wohnort sondern auch für Auslandsreisen relevant. Evtl. wird der KV vom Gericht angerufen um meine Aussage bestätigen zu lassen. Ich musste aber eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass meine Angaben korrekt seien. Also kann auch sein, dass er (schon nächste Woche *freu*) überraschend den Bescheid bekommt, dass nicht nur seine Unterschrift für den Reisepass ersetzt wurde, sondern er auch noch gleich das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht verloren hat. Also hat er sich damit selbst ins Knie geschossen um es mal so zu sagen. Danke Euch nochmal! Lieben Gruß, Kieselchen
das freut mich sehr!!!
Na geht doch
Klingt super! Bitte berichte wie es weitergeht. Und auch welche Kosten wofür anfielen.
Mach ich.
Recht so. Das ist sowas von kindisch. Ich bin auch gespannt, wie es weiter geht.
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