Pimboli
Hat es Auswirkungen auf den Kindesunterhalt , wenn die Freundin des KV zu ihm in seine Whg zieht ? Aktuell zahlt der KV die niedrigste Summe an Unterhalt , da er bei der Zeitarbeit beschäftigt ist .
Nein, das hat keine Auswirkungen.
Wenn du dir einen anwalt nähmest, könnte der die gemeinsame haushaltsführung in die berechnung mit einbeziehen. in meinen augen springen aber nur unwesentliche summen raus, das siehst du an den sprüngen der düsseldorfer tabelle, da zahlst du durch das anwaltshonorar drauf....
Ganz ehrlich? Allein dass du durch die neue Freundin noch „mehr“ bekommen willst, finde ich schon unverschämt Er zahlt den Mindestunterhalt, und das ist mehr als viele andere zahlen (können/wollen)! Was hat seine Neue mit deinem Kind zu tun? Andersrum wird gemeckert, wenn man keinen UHV bekommt weil man heiratet, aber: das weiß man ja VORHER, wenn man heiraten will... Wie wäre es, wenn die neue jetzt Zwillinge bekommt? Dann ist er ganz schnell ein Mangelfall und du kannst dich vom Mindestunterhalt verabschieden
was ist denn los mit dir? der unterhaltspflichtige spart sich durch einen zahlenden Mitbewohner schon einen haufen taler, das beschert ihm ein höheres verfügbares einkommen, mit dem er seine Abkömmlinge beglücken kann. finde das nicht ungerecht, sondern logisch, gerade bei mindestunterhalt. das mit der etw hat pimboli nur bei nc geschrieben, das weiß ich auch nicht, wie das gehen könnte....
jeder muss eben schauen wo er bleibt, nicht wahr;) mal anders: mein exmann lies damals meinen verdienst prüfen , da er dachte ich verdiene mehr als angegeben und er müsste somit weniger unterhalt fürs kind zahlen ....ja klar
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