babyborn90
Laut der Düsseldorfer Tabelle müsste mein ex 349€ Unterhalt zahlen da bis jetzt noch nichts kam habe ich Unterhaltsvorschuss beantragt. Nun bekomm ich ja da nur den Regelsatz von 133€ ca . .. Dann müsste mein ex es ja zurück zahlen aber wie ist des dann mit dem Rest vom Unterhalt was mir eigentlich zustehn würde muss er des dann nachzahlen oder wie ist des dann weil da könnte sich ja jeder kv weigern um nur den Regelsatz von 133€ zu zahlen..
Lass dich von der Beistandschaft oder vom Anwalt beraten, wie du da vorgehst. Sicher ist, dass du die Differenz offiziell, schriftlich, nachweislich von ihm fordern musst. Hast du einen Unterhaltstitel?
Nein hab keinen Unterhaltstitel .. wo bekommt man denn sowas? Weil wenn er sieht er muss nur 133€zurück zahlen zahlt er bestimmt nicht den Rest wo mir eigentlich zustehn würde
OK, geh mal zum Jugendamt und lass eine Beistandschaft einrichten und dich beraten.
"Dann müsste mein ex es ja zurück zahlen aber wie ist des dann mit dem Rest vom Unterhalt was mir eigentlich zustehn würde muss er des dann nachzahlen oder wie ist des dann weil da könnte sich ja jeder kv weigern um nur den Regelsatz von 133€ zu zahlen.." So einfach ist es dann zum Glück nicht. An die UHV-Kasse muß er selbstredend nur die 133 Euro zahlen, die Du auch bekommst. Einfach weigern geht so einfach aber nicht. Wenn er mehr Geld zahlen könnte (wegen entsprechend bezahlter Arbeit), dann hast DU natürlich Anspruch auf die Differenz. Aber das muß im Zweifel das Gericht ihm aufdrücken. Von alleine wird er das wohl nach Deiner Beschreibung nicht machen.
Ich denke mal so einfach wird er da auch nicht das zurück zahlen. Geh zum Jugendamt und mach das mit dieser Beistandschaft wenn du weißt das er zahlen KANN. Drücke dir die Daumen das du schnell dein Geld kriegst.
Was hast Du denn bisher unternommen, um den Unterhalt einzufordern? Warst Du beim Anwalt oder Jugendamt?
Habe bald einen Termin beim Jugendamt dann weis ich mehr .. :-)
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