Mitglied inaktiv
Wie ist das denn, wenn ne Frau bei der Scheidung auf Unterhalt vom EX-Mann verzichtet, danach Arbeitslosenhilfe bezieht und ergänzende Sozialhilfe etc.. Muss der Ex-Mann das dann doch zurückzahlen(weil er ja grundsätzlich unterhaltspflichtig wäre)? oder wie läuft das ? Hoffe mal auf viele Antworten :o) GoLLoM
Hi, wenn die Frau auf Unterhalt verzichtet, obwohl vorherzusehen ist, dass sie zum Sozialamt laufen muss, dann kann das Sozialamt die Leistungen verweigern. Wie es in dem Fall aussieht, wenn sie noch arbeitssuchend ist und (angeblich) auch arbeiten will, und das geht dann (leider*g*) schief, kann ich nicht sagen.... das wäre ein gewisses Restrisiko. Wahrscheinlich kann man einen Verzicht aber nicht rückgängig machen. Käme auf die Details in der Verzichtserklärung an.
:o)
Hallo GolloM, Unterhaltsverzicht zu lasten dritter (der Staat, die Allgemeinheit usw) ist nicht erlaubt und daher unwirksam. Gruß, Rob
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