Elternforum Alleinerziehend, na und?

Unterhaltstitel

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Hallo! Ich war vor einigen Wochen beim Jugendamt und habe eine Beistandschaft für meinen Sohn beantragt. Ebenso, die offizielle Berechnung des Unterhaltes und das dieser tituliert wird. Vorher haben der KV und ich uns immer so geeinigt. Da er aber unter dem Mindestunterhalt zahlt, anderseits aber alleine in 80m² lebt und zwei Autos unterhält, kam ich mir langsam veralbert vor. Nun gut heute hatte ich Post vom Jugendamt. Ein normales Vorblatt a la anbei zu ihren Unterlagen. Dazu eine beglaubigte Abschrift. Diese ist aber lediglich von der Urkundsperson unterschrieben, nicht vom KV. Aber heißt ja auch Abschrift, also bedeudet das, dass in de Tiefen des Jugendamtes irgendwo diese Urkunde unterschrieben vom KV vorliegt? Und des weiteren steht dort lediglich, dass er sich verpflichtet jeweils 100% der zweiten und dritten Altersstufe nach §1 Regelbetragsverordnung abzgl. Kindergeldanteils zu zahlen. Da ich ja nun keine Unterhaltsnachweise von ihm habe, weiß ich doch trotzdem nicht, was er zahlen müsste. Kommt da noch was nach? LG Janka


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Guten Morgen, also ich würde sagen, er verdient bis 1.300 netto.... Also, ich bekomme auch keine Gehaltsnachweise zu sehen, da ich auch die Beistandsschaft habe! Vielleicht liegt es daran. Und diese Urkunde habe ich auch ohne KV-Unterschrift als Abschrift... Viele Grüße


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mit der 2. und 3. Alterstufe sind vieleicht die automatischen erhöhungen gemeint. der Mindestsatz bis 6 Jahren ist 199€ nach 249€ Müßtest mal in der Düsseldorfer Tabelle nachgucken. Was kriegst Du den jetzt überwiesen?Nur die 127€ vom Jugendamt.Die sind von der Stadt und muß vom Vater zurückbezahlt werden! Gruss Chrissie


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Also er zahlt schon regelmäßig selbst an mich. Nichts mit Unterhalsvorschus. Momentan zahlt er 180,- EUR. Benjamin ist 6 Jahre alt. Wir wohnen alle in Berlin, also greift die Berliner Tabelle. Aber woher weiß ich denn, wo ich da nachsehen soll, wenn ich keine Angaben zum Gehalt hab. Irgendwas fehlt doch da. LG Janka


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Hallo, du hast keine genaue Verdiensthöhe erhalten. Aber die 100 % sagen halt aus, dass er bis 1.300 netto verdient. Damit ist er in diese Stufe der Düsseldorfer Tabelle eingestuft worden. du kannst jetzt von ihm bis 6 Jahre 199 Unterhalt für das Kind bekommen (Mindestsatz, er erhält nicht die Hälfte vom Kindergeld angerechnet) und ab 6 Jahre die 2. Altersstufe müssten dann 257 € für dich sein! Die 135 % Stufe ist die 1. Stufe, in der wirklich die Hälfte vom Kindergeld abgezogen wird. Also den Betrag minus 77 € ergibt den Mindestbetrag von 100 - 128 % der Tabelle. Ich hoffe, dass war jetzt halbwegs verständlich erklärt. Viele Grüße Ursel, die sich auch noch wundert, dass andere mehr bekommen, obwohl der KV weniger verdient (204 E - ist ja nicht die Welt, aber verstehen würde ich es trotzdem gern...)