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Unterhaltstitel notwendig? Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Unterhaltstitel notwendig? Aufenthaltsbestimmungsrecht?

-chOcO-

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Guten Morgen zusammen, ich hab mir gestern einen Beratungstermin für nächste Woche beim Jugendamt geholt und hab schonmal das Thema Unterhalt angesprochen. Da mein Mann nur ALG1 erhält, muss er nur den Mindestsatz zahlen. Der zuständige Mitarbeiter zum Thema Unterhalt meinte, das man die Unterhaltshöhe titulieren lassen kann, aber nicht muss. Mein Mann möchte Unterhalt zahlen (ja, das sagen viele, ich weiß). Der Mitarbeiter meinte, wenn wir uns untereinander einig sind und er auch tatsächlich zahlt, kann man das erstmal so laufen lassen. Ist ein Titel denn besser oder notwendig oder kann man das tatsächlich erstmal untereinander ausmachen? Wir haben ja logischerweise das gemeinsame Sorgerecht. Wie ist das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht? Haben wir das derzeit auch beide? Kann ich das auf mich übertragen lassen? Er ist knapp 100 km weit weggezogen. Lieben Gruß chOcO


shinead

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Antwort auf Beitrag von -chOcO-

Ich würde immer zum Titel raten! Der Unterhaltstitel steht dem Kind übrigens zu. Man verhindert damit "spontane" Änderungen des Unterhalts durch den Zahlungspflichtigen. Gerade wenn man untereinander alles klären kann, sollte ein Titel ja kein Problem sein.


mf4

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Antwort auf Beitrag von -chOcO-

Ich würde auch immer zum Titel raten... der bringt zwar nicht automatisch Geld (genau so wenig wie die Aussagen, dass man UH zahlen möchte) aber mit diesem kannst du dann vollstrecken lassen. Der Mitarbeiter ist ein echt netter Typ... dein Ex sicher auch... fragt sich nur wie lange. Die Schine nur so an die Ex rüberreichen machen nicht viele gern.


Susanne.75

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Antwort auf Beitrag von -chOcO-

Wenn er ohnehin nur den Mindestsatz zahlt, dann können spontane Änderungen ja ohnehin nicht nach unten gehen. Von daher wird dafür ein Titel ja nicht benötigt, denn der Mindestsatz ist ja schon Pflicht.


HeikeB1969

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Antwort auf Beitrag von Susanne.75

Hallo Pflicht ist das eine, aber durchsetzen kannst Du nur den Titel. Juristisch ist für die weiteren Schritte ein Titel nötig und zu dem würde ich IMMER raten .... Das mag nicht bei allen so sein, aber manche KV kommen auf die wildesten Ideen, um das einstmals heißersehnte Wunschkind nicht mehr "sponsern" zu müssen. Lg Heike


mf4

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Antwort auf Beitrag von Susanne.75

schon Pflicht... joar... ob er dieser nachkommt steht aber auf einem anderen Blatt. Ich habe aber leider keine Erfahrung mit unterhalt-freiwillig-zahlenden Vätern.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Susanne.75

>>dann können spontane Änderungen ja ohnehin nicht nach unten gehen Das erklärst Du dann mal den Unterhaltspflichtigen, die z.B. nach dem Urlaub oder dem Kauf eines neuen Fernsehers 100 Euro weniger bezahlen.